Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/005
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| Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939) | |
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sie zu staatlichen Gebilden, die es seitdem überhaupt nicht mehr
gibt. Die Kenntnis der früheren Gebietszugehörigkeit ist aber sehr
wichtig aus verschiedenen Gründen. Sie wirkt heute noch nach in der
kirchlichen Zugehörigkeit der Bewohner, soweit sie nicht später
zugewandert sind; erst recht gilt das für Ahnen vor 1800. Jedermann
war — und ist es in rein ländlichen Gegenden meist noch jetzt —
evangelisch-lutherisch in der alten Landgrafschaft
Hessen-Darmstadt, im Riedeselschen, in der Burggrafschaft
Friedberg, in den Grafschaften Erbach, Schlitz, Leiningen, Wild-
und Rheingrafschaft, Solms-Laubach, reformiert dagegen in
Solms-Braunfels und Isenburg, katholisch im Kurmainzischen
und im Fuldischen. Somit ist durch die Gebietszugehörigkeit jedes
Orts das Bekenntnis der Bewohner bestimmt außer in Ausnahmefällen.
Nur im Kurpfälzischen und bischöflich Wormsischen (das zeitweise
pfälzisch gewesen war) gab es neben der reformierten Mehrheit schon
um 1700 auch Lutheraner und Katholiken (letztere meist erst nach
1685 zugezogen oder übergetreten); daher muß im vormals
kurpfälzischen Orten neben dem reformierten auch das zuständige
lutherische und katholische Kirchenbuch berücksichtigt werden.
Ähnlich finden sich in den ehemals Hanau-Münzenberger Gebieten, die
nach 1736 hessen-kasselisch geworden waren, Lutheraner neben
Reformierten, und in der früher rein lutherischen Herrschaft
Breuberg, die halb erbachisch, halb wertheimisch, dann
löwensteinisch geworden war, auch Katholiken schon vor und um
1800.
Außerdem ist die Kenntnis der früheren Gebietszugehörigkeit der Ahnen-Wohnorte unerläßlich für Archiv-Forschungen (außerhalb der örtlichen Gemeinde- und Pfarrarchive), die aus Gerichts- und Salbüchern, Steuer- und Musterungs-Listen, Anstellungsakten, Amtsrechnungen und vielerlei anderem das ans den Kirchenbüchern Ermittelte beleben und oft über diese hinaus führen. Naturgemäß kommt für die Zeit nach dem Anfall eines Gebietes an Hessen das Hessische Staatsarchiv in Darmstadt in Betracht. Aber für die Zeit vorher muß man sich oft anderswohin wenden. Kurmainzische Archivbestände sind meist im Bayerischen Archiv in Würzburg (z. T. in München
