Procurator
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Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Rechtsverteter, Vormund, Statthalter.
- Im römischen Reich war der Prokurator der Verwalter einer kaiserlichen Provinz.
Es darf bey keinem der hiesigen Gerichte ein Procurator zugelassen
werden, der sich nicht vorher bey Hochfürstlicher Land~ und
Justitz~ Canzley dazu qualifiziert hat. Verord. v. 3. Jun. 1687.
Der Eid, den die Procuratoren bey ihrer Annahme abzustatten haben,
steht im Cod. Constit. Bey den Landgerichten solten die Pr.
eingehen und abgeschaft werden. Bei jedem Gogericht hingegen auf
dem Lande sollten zwey oder drey Procuratoren angeordnet werden.
1773 übernahmen die Land ~ Advokaten zugleich das
Procuratorium.
Aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Osnabrück mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799.
- Quelle
- Bild entnommen dem Buch „Beschreibung alter Berufsstände, im Druck verfertigt zu Franckfurt am Mayn – 1567“.
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Prokurator (lat.: procurator) ist eine aus dem römischen Rechts- und Staatswesen überkommene Amtsbezeichnung, die in unterschiedlichen historischen Epochen und Zusammenhängen als Titulatur für bestimmte Funktionsträger oder Bedienstete in der Vermögens- oder Staatsverwaltung oder in der Rechtspflege in Gebrauch war und zum Teil noch heute fortlebt.
Das Wort procurator ist von dem lateinischen Verb
procurare abgeleitet, was so viel wie „besorgen“ (vgl. in
diesem Sinne auch englisch to procure) bzw. „(stellvertretend) für
etwas Sorge tragen“ bedeutet. In der ursprünglichen Bedeutung ist
ein Prokurator jemand, der sich im Auftrag oder im Namen eines
anderen um dessen Angelegenheiten oder Unternehmungen kümmert, also
ein Beauftragter, Geschäftsbesorger, Geschäftsführer oder
Verwalter. In dieser Funktion genießt er besonderes Vertrauen und
ist in der Regel mit Vertretungsmacht ausgestattet, um für seinen
Geschäftsherrn oder Auftraggeber handeln zu können. Diese
Grundbedeutung lebt auch im modernen Italienischen fort, wo
procuratore in der Hauptbedeutung noch immer „Bevollmächtigter“
heißt. In diesem Sinne ist der Begriff auch in dem deutschen
Rechtsterminus „Prokurist“ lebendig.
Ist nun der Vertretene, für den der Prokurator aufzutreten hat, der Herrscher, eine öffentliche Einrichtung oder Organisation oder gar der Staat selbst, so gewinnt der Prokurator eine öffentlich-rechtliche Funktion gegenüber der Allgemeinheit als Vertreter der Obrigkeit oder des Gemeinwesens, wird also quasi zum Beamten. Hieraus lässt sich die in der Geschichte häufige Bezeichnung bestimmter öffentlicher Amtsträger der ausführenden Gewalt als Prokuratoren erklären.
Der Kammerprokurator oder Kammerfiskal war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein landesfürstlicher Ministeriale oder Beamter, der die Interessen der „Kammer“ (der Finanzen des Landesherrn, also des Fiskus) zu vertreten hatte, unter anderem bei Gericht.
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