Jakobigeld

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Abgabenleistungen

Ihrem jeweiligen Grund- oder Landesherren hatten Bauern und Kötter für die Überlassung von Ländereien und Rechten unterschiedliche Abgaben in Geld, Naturalien oder Diensten zu zahlen. Während die Dienste zu unterschiedlichen Zeiten anfielen, richteten sich Abgaben an Naturalien nach den natürlichen Gegebenheiten.

Jakobigeld

Das Jacobigeld war am 25.07. d.J. fällig, so im Vest Recklinghausen. Der Landesherr verlangte es sowohl von den ihm zugehörigen Pachtgütern als auch von nicht dem Landesherrn unterstehenden Höfen. Hierbei könnte es sich um Hofstätten gehandelt haben, welche zusötzlich Pachtländereien oder andere Rechte des Landesherrn nutzten.