Holtdingsbuch

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Quelle in der Familienforschung: Protokolle der Holtdinggerichte sind eine über die Kirchenbücher hinaus reichende Quelle. Da auch über die lokalen Markgenossen hinaus Bewohner angrenzender Kirchspiele regelmäßig gegen die Markenordnung verstießen und die Verhandlungen protokolliert wurden, geht diese Quelle über die lokalen Kirchenbücher und Grenzen des betreffenden Kirchspiels hinaus.

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Beschreibung

Die historischen Holtdingsbücher in Westfalen sind wertvolle Quellen, die Einblicke in die lokale Geschichte, das Rechtssystem und die soziale Organisation vergangener Zeiten bieten. Diese Bücher, auch als Holtgerichtsbücher oder Holtregister bekannt, waren Aufzeichnungen über die Gerichtsverhandlungen und Entscheidungen, die in den lokalen Gerichten, den sogenannten Holtdingen, geführt wurden.

Holtdingbücher (ndd. Holtyncks Boick) und Brandregister für die Marken im Fürstbistum Münster und im kurkölnischem Vest Recklinghausen wurden meisten Teils gemeinsam in einem Buch geführt. Als Ding (historisch auch Thing) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Die deutsche Bedeutung von Ding (und englisch: thing) als Sache leitet sich von der dort behandelten Rechtssache ab, ein „Holtding“ war demnach eine Holzgerichtsversammlung der lokal markenberechtigten Genossen. Die Markgenossen wurden Exen genannt, gab es mehrere adelige Grundeigentümer waren dies die Erbexen. Nach der von den lokalen Körgenossen jeweils zu verabschiedenden Markenordnung wählte in den meisten Fällen der Erbholzrichter zwei Beisitzer für das Gericht aus, dazu den Gerichtsschreiber. Die Verhandlungen fanden an der gewöhnliche Gerichtsbank des Holzgerichts einmal jährlich unter freiem Himmel statt.

Die Funktion der Holtdingsbücher:

Verhandelt wurden alle Markensachen, im Mittelpunkt standen aber die Mast- und Holzzuteilungen, Rechtsänderungen der Markenordnung und die zahlreichen Vergehen gegen die Ordnung. Über die Vergehen wurden Brüchtenprotokolle angelegt, welche sich auch in den Protokollen der Holtdingsbücher wiederfinden.

Die Holtdingsbücher waren eine wichtige schriftliche Aufzeichnung des lokalen Rechtssystems in Westfalen. Sie enthielten Protokolle über Gerichtsverhandlungen, Urteile, Strafen, Beschlüsse und andere wichtige Informationen, die während der Sitzungen der Holtdinge festgehalten wurden. Die Holtdinge waren Versammlungen von Bauern und lokalen Führungsfiguren, die für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in der Gemeinschaft zuständig waren.

Sie dienten als Dokumentation der Verhandlungen und Entscheidungen, um einen Überblick über die Rechtsprechung und die soziale Organisation der Gemeinschaft zu erhalten. Sie waren wichtige rechtliche und historische Quellen, die es ermöglichten, die Entwicklung des lokalen Rechtssystems, die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die soziale Struktur im Laufe der Zeit nachzuvollziehen.

Inhalt der Holtdingsbücher:

Die Holtdingsbücher enthielten eine Vielzahl von Informationen über die lokale Gemeinschaft. Neben den Verhandlungsprotokollen wurden auch andere Aspekte des Gemeindelebens festgehalten, wie beispielsweise Regelungen zur Nutzung von Gemeindeland, Grenzstreitigkeiten, Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Vereinbarungen über die Bewirtschaftung von Weideland und vieles mehr.

Diese Bücher waren oft reich an Details und boten Einblicke in das tägliche Leben, die soziale Struktur, die wirtschaftlichen Aktivitäten und die soziale Kontrolle in den Gemeinden. Sie können daher als wertvolle Quellen für die Erforschung der lokalen Geschichte, der sozialen Beziehungen und der rechtlichen Entwicklungen in Westfalen dienen.

Nutzung und Bedeutung der Holtdingsbücher für die Geschichtsforschung:

Die historischen Holtdingsbücher stellen eine wichtige Quelle für Historiker, Genealogen und andere Forscher dar, die sich mit der lokalen Geschichte Westfalens beschäftigen. Durch die Analyse dieser Bücher können sie Einblicke in die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte des Lebens in vergangenen Zeiten gewinnen.

Die Holtdingsbücher ermöglichen es Forschern, historische Ereignisse und Entwicklungen nachzuvollziehen, wie beispielsweise Veränderungen in der Rechtsprechung, Konflikte und ihre Ursachen nachzuvollziehen, wie beispielsweise Veränderungen in der Rechtsprechung, Konflikte und ihre Lösungen, die Organisation der Gemeinschaft, die Nutzung von Ressourcen und vieles mehr. Sie bieten auch Einblicke in das soziale Gefüge der Gemeinden, die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Mitglieder und die Dynamik innerhalb der Gemeinschaft.

Darüber hinaus ermöglichen die Holtdingsbücher auch eine Untersuchung individueller Rechte und Pflichten, indem sie Informationen über Grundbesitz, Landnutzung, Pachtverträge, Erbschaften und andere rechtliche Aspekte liefern. Sie können daher bei genealogischen Forschungen hilfreich sein, um familiäre Beziehungen und Eigentumsverhältnisse zu verfolgen.

Nicht nur für die Geschichtsforschung sind sie von Bedeutung, sondern auch für die lokale Gemeinschaft selbst. Sie dienen als Erinnerung an die historische Entwicklung und Traditionen der Gemeinschaft. Sie können dazu beitragen, das Bewusstsein für die lokale Identität und die Wahrung des kulturellen Erbes zu stärken.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Verfügbarkeit und Erhaltung der historischen Holtdingsbücher variieren kann. Manche Bücher wurden möglicherweise im Laufe der Zeit verloren oder beschädigt. Dennoch sind viele Holtdingsbücher in Archiven, Bibliotheken und anderen institutionellen Sammlungen erhalten geblieben und können von Forschern und Interessierten genutzt werden.

Zusammenfassung

Die historischen Holtdingsbücher in Westfalen stellen eine wertvolle Quelle für die Erforschung der lokalen Geschichte dar. Sie bieten Einblicke in das Rechtssystem, die soziale Organisation und das tägliche Leben vergangener Zeiten. Durch die Analyse der Holtdingsbücher können Forscher Informationen über Rechtsprechung, Konflikte, Ressourcennutzung und soziale Strukturen gewinnen. Sie sind nicht nur für die Geschichtsforschung von Bedeutung, sondern tragen auch zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und der Bewahrung des kulturellen Erbes bei. Die Holtdingsbücher sind eine wertvolle Ressource, die es uns ermöglicht, die Geschichte und Entwicklung Westfalens besser zu verstehen.

Literaturverzeichnis

  • Seidler, Christian F.: Das ältere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft ISBN: 3000467181
  • Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Lippramsdorfer Mark und die Entwicklung der Markenverkörung ab 1514 (2023)
  • Hüser, Dietrich. Westfälische Holtgerichtsregister: Eine Bestandsaufnahme. In: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie, Band 26, 1978, S. 163-182.
  • Esselborn, Karl. Die Holtgerichts- und Holtregister in Westfalen. Münster: Verlag für Regionalgeschichte, 1982.
  • Schaub, Johannes. Die Holtgerichte in Westfalen: Eine rechtshistorische Untersuchung. Münster: Aschendorff Verlag, 1998.
  • Meier, Martin. Die Holtgerichte im alten westfälischen Bauernstaat. In: Westfälische Zeitschrift, Band 120, 1970, S. 73-120.
  • Becker, Hans-Ulrich. Holtgerichtsregister in Westfalen: Ihre Erschließung und Bedeutung für die historische Forschung. Münster: LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte, 2009.
  • Nölle, Friedhelm. Die Holtgerichtsbücher im Herzogtum Westfalen. In: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Band 137, 1980, S. 153-181.
  • Bertram, Dietrich. Die Holtgerichtsregister in der Grafschaft Mark. In: Westfälische Zeitschrift, Band 114, 1964, S. 111-150.
  • Engels, Wilhelm. Die Holtgerichte und Holtgerichtsbücher in Westfalen. In: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Band 64, 1906, S. 225-275.
  • Schulte, Hermann. Das Holtgerichtswesen in Westfalen. Dortmund: Girod Verlag, 1960.
  • Büscher, Gerhard. Holtgerichtsregister und Dorfverfassungen in Westfalen. In: Westfälische Zeitschrift, Band 127, 1977, S. 93-133.