Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/732

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[731]
Nächste Seite>>>
[733]
Baden Hofhandbuch.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


II. Zoll- und Steuerdirektion.

Die Zoll- und Steuerdirektion ist mit Staatsministerialentschließung vom 8. Juli 1909 durch Zusammenlegung der Zolldirektion und der Steuerdirektion, die bis zu diesem Zeitpunkt als selbständige Mittelstellen bestanden hatten, gebildet worden.

Zu ihrem Wirkungskreise gehören die Verwaltung der Zölle und Reichssteuern, der direkten und indirekten Landessteuern und der mit der Zollverwaltung in Verbindung stehenden öffentlichen Hafen- und Niederlageanstalten, soweit nicht die Verwaltung der Hafenanstalten durch besondere Bestimmung andern Behörden übertragen ist.

Sie bildet die zuständige Behörde für Beschwerden gegen die Veranlagung zu den direkten Steuern und gegen die Strafbescheide der Bezirksbehörden über Zuwiderhandlungen gegen die Zoll-, Reichssteuer- und Landessteuergesetze und entscheidet über Begnadigungsgesuche in solchen Straffällen, vorausgesetzt, daß der Strafnachlaß neben der erkannten Einziehung den Betrag von 1000 M. nicht übersteigt (siehe auch unten bei den Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern und bei den Finanzämtern); sie ist ferner berechtigt, Verkehrssteuerschuldigkeiten bis zu 1000 M., Fleisch-, Wein- und Biersteuerschuldigkeiten bis zu 300 M., Wandergewerbesteuerschuldigkeiten bis zu 300 M. und Einkommensteuerschuldigkeiten solcher Pflichtigen, die in der Hauptsache auf den Verdienst als Lohnarbeiter angewiesen sind und deren Einkommen den Betrag von 2000 M. nicht übersteigt, vorausgesetzt, daß sie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch besondere Verhältnisse wesentlich beeinträchtigt sind, sowie unter gewissen Voraussetzungen auch Zoll- und Reichssteuerbeträge aus Billigkeitsgründen nachzulassen.

Direktor:

Emil Seubert, Staatsrat. Orden Berthold des Ersten Kommandeur I. Kl. - Zähringer Löwenorden Kommandeur I. Kl. - Felddienstauszeichnung - Landwehrdienstauszeichnung - Kriegsdenkmünze für Kombattanten und Nichtkombattanten für den Feldzug 1870/71 - Jubiläumsmedaille - K. Preußischer Roter Adlerorden II. Kl. mit Stern - K. Preußische Zentenarmedaille - K. Serbischer Takowo-Orden.

Vorsitzende Räte:

  • Max Hildebrandt, Geh. Oberfinanzrat. Zähringer Löwenorden Kommandeur II. Kl. - Zähringer Löwenorden Ritter II. Kl. mit Schwertern - Felddienstauszeichnung - Kriegsdenkmünze für Kombattanten und Nichtkombattanten für den Feldzug 1870/71 - Jubiläumsmedaille - K. Preußisches Eisernes Kreuz II. Kl. - K. Preußische Zentenarmedaille.
  • Anton Sahm, Geh. Oberfinanzrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. mit Eichenlaub - Felddienstauszeichnung - Kriegsdenkmünze für Kombattanten und Nichtkombattanten für den Feldzug 1870/71 - Jubiläumsmedaille - K. Preußisches Eisernes Kreuz II. Kl. - K. Preußische Zentenarmedaille.

Kollegialmitglieder:

  • Adolf Kramer, Geh. Finanzrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. mit Eichenlaub - Jubiläumsmedaille.
  • Otto Ellstätter, Geh. Finanzrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Dr. Friedrich Gutmann, Geh. Finanzrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Wilhelm Stamer, Geh. Finanzrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Wilhelm Gimbel, Geh. Finanzrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille.