Handbuch der praktischen Genealogie/018

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
<<<Vorherige Seite
[017]
Nächste Seite>>>
[019]
Handbuch der praktischen Genealogie.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


Professor der Rechtsgelehrsamkeit zu Altorf (geb. 1597, gest. 1670), nach den Regeln der historischen Kritik wissenschaftlich bearbeitet und von abenteuerlichen Sagen und Grillen gereinigt; er ging bei der Ableitung der Geschlechter vom 15. christlichen Jahrhundert aus und ließ ein höheres Altertum der Familien nur als seltene Ausnahme zu; sein Verfahren ist vorsichtig und auf Zeugnisse gestützt. Positive Aufstellungen für die dunkleren Jahrhunderte lagen außerhalb seines Gesichtskreises.

      Der ehrwürdige Theolog Philipp Jacob Spener[1] aus Rappoltsweiler im Elsaß (geb. 1635, gest. 1705) brachte wissenschaftliche Methode in die von ihm aus historischem Gesichtspunkte betrachtete und mit der Genealogie in engere Verbindung gestellte Heraldik; seine Schriften, besonders das System der Heraldik, haben durch Vollständigkeit, Klarheit in der Anordnung und technische Präzision Epoche gemacht und genossen lange klassisches Ansehen. Spener gab dem heraldischen Mystizismus den Todesstoß, er erläuterte die einzelnen Teile des Wappens historisch, indem er sie selbst als geschichtliche Gebilde betrachtete. Die erste Frucht seiner heraldischen Studien war der Kommentar zum sächsischen Wappen (1660). Eine vollständige theoretische Übersicht über die Wappenwissenschaft und Wappenkunst ist die Historia insignium, deren pars specialis 1680, deren pars generalis 1690 erschien. Auch sein Theatrum nobilitatis Europeae ist ein monumentales Werk, das für sich allein genügen würde, den Verfasser zum berühmten Manne zu machen. Speners Werke werden auch noch heute mit Nutzen zu Rate gezogen und dürfen in keiner Fachbibliothek fehlen[2].

18. Jahrhundert.

      Äußerst unkritisch und pflichtgemäßer Treue und Sicherstellung der oft willkürlich hingeworfenen Angaben ermangelnd sind die bändereichen Kompilationen des Benediktiners Gabriel Bucelin[3]) zu Weingarten (geb. 1599, gest. 1681). Wie ungereimt man noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts in genealogischen Dingen nicht selten verfuhr, beweist eine sauber gearbeitete Stammtafel der Landgrafen von Hessen, die deren Ursprung bis auf Adam zurückführt und die angibt, daß der erste Landgraf Heinrich das Kind, welcher 1306 starb, im 91. Gliede von Adam abstammt. Nachdem dann Joh. Ehrenfr. Zschackwitz aus Kosen mit seinem historisch-genealogischen Schauplatze usw. (Lemgo 1724, 4) einen unglücklichen Versuch gemacht hatte, trat Joh. Hübner zu Hamburg mit seinem Lexicon genealogicum


  1. Insignia serenissimae familiae Saxonicae, 1660.— Historia insignium Illustrium s. Operis Heraldici. Pars specialis. Frankfurt 1680. Pars generalis, das. 1690; 1717. — De insignibus familiae Saxoniae, das. 1668. 4. — Theatrum nobilitatis Europeae, das. 1668 f. — Sylloge genealogico-historica, das. 1675. 8. — Sanctitas, Majestas potentia et Nobilitas, Frankf. 1680. — Illustriores Halliae stirpes tab. geneal. comprehensae, das. 1689 f. — Henry Schwieger, Philipp Jacob Speners Familie. Hamburg 1911.
  2. Kekule von Stradonitz, Die Grenzboten, 60. Jg., Nr. 13 v. 28. März 1901, wieder abgedr. in seinen Ausgewählten Aufsätzen aus d. Gebiete d. Staaatsrechts u. der Genealogie. I. 1905, S. 181 ff.
  3. Zu seinen wichtigsten Schriften gehört die Germania topo-chrono-stemmatographica sacra et profana. 3 Teile. 1662—65. Dazu ein Index JAW 1878.