Halbspann

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[bearbeiten] Beschreibung

Die Frage was ist ein Halbmeyer oder Halbspann ? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:


Dasjenige Erbe, welches mit zwei Pferden dienen muß.


[bearbeiten] Quelle

  • Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
1804 von Karl Philipp Schwertener





[bearbeiten] In Westfalen

[bearbeiten] Kommentar

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