Halbspann
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[bearbeiten] Beschreibung
Die Frage was ist ein Halbmeyer oder Halbspann ? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:
Dasjenige Erbe, welches mit zwei Pferden dienen
muß.
[bearbeiten] Quelle
- Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
- 1804 von Karl Philipp Schwertener
