Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/573

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Die abgehörte Rechnung der Assecuranzkasse vom Jahre 1848 ist von dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im Regierungsblatte an vier Wochen lang zur Einsicht aller Theilnehmer bei dem Vorsteher der Stellvertretungs-Anstalten offen gelegt.

Darmstadt am 5. November 1849.
Großherzoglich Hessisches Kriegs-Ministerium.
Zimmermann.
Beck.



Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.

In Gemäßheit des §.3. des Reglements vom 7. December 1840 (Nr. 29 des Regierungsblatts) und der Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen machen wir hiermit bekannt, daß der unterm 12. September 1848 in Nr. 54 des Regierungsblattes für 1848 abgedruckte Holzpreistarif auch für das Jahr 1850 in unveränderter Anwendung bleiben soll.

Darmstadt, den 2. November 1849.
Großherzoglich Hessische Ober-Forst- und Domänen-Direction.
Schenck.
vdt. Grünewald.



Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen in der Gemeinde Queck für 1849 betreffend.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Ermächtigung Großherzogl. Ministeriums des Innern der Gemeinde Queck gestattet worden ist, zwei Ziele - ein Drittheil - der Umlagen in zweiter Klasse mit 237 Gulden 20 Kreuzer und in dritter Klasse mit 138 Gulden niederzuschlagen. — Alsfeld, den 22. October 1849.

Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Alsfeld.
Hoffmann.



Bekanntmachung, die Aufstellung eines Supplementär-Voranschlags für die Gemeinde Dalsheim für 1849 betreffend.

Nach dem von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Supplementär-Voranschlage soll in der Gemeinde Dalsheim für 1849 zur Bestreitung der Kosten für Anlegung eines Friedhofes eine nachträgliche Umlage von 514 Gulden erhoben werden.
Der Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital beträgt 0,776 Pf. Dieses wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. - Mainz den 20. October 1849.

Großherzogl. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz.
v. Dalwigk.
Frank