Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/559

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 68.
Darmstadt am 17. November 1849.

Inhalt : 1) Verordnung, die zeitgemäße Entwickelung der inneren Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums betr.; - 2) Bekanntmachung, die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung von dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1848 betr.; - 3) Bekanntmachung, den Holzpreistarif für die Großherzoglichen Domanialwaldungen betr.; - 4) Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen in der Gemeinde Queck für 1849 betr.; - 5) Bekanntmachung, die Aufstellung eines Supplementär-Voranschlags für die Gemeinde Dalsheim für 1849 betr.; - 6) Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen zweiter Klasse der Gemeinde Langenbrombach, Fürstenauer Seits, im Regierungsbezirke Erbach , für 1849 betr; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Concurrenzeröffnungen.

Verordnung,
die zeitgemäße Entwickelung der inneren Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums betreffend.
LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

In Unserem Edict vom 25. März v. J. und in der Verkündigung vom 16. August v. J. haben Wir den Weg vorgezeichnet, wie eine zeitgemäße Entwickelung der inneren Verfassung der evangelischen Kirche des Großherzogthums zu Stande gebracht werden soll. Die hiernach gebildete Commission hat sich am Ende des vorigen Jahres vertagt und ihre Referenten mit näherer Ausarbeitung mehrerer Theile des Entwurfs beauftragt, um diese Arbeiten, nachdem sie von Unseren Behörden in Erwägung gezogen worden, in weiterem Zusammentritt schließlich zu berathen. Diese Arbeiten sind eingelangt. Unsere Behörden sind, soweit es der Drang der Zeit gestattet, mit deren Prüfung beschäftigt, und es wird, sobald thunlich, die Commission wieder zusammen berufen werden, um, dem vorgezeichneten Plane gemäß, weiter zu verfahren.
Da indessen auf diesem Wege, der auf ein wohlerwogenes, mit dem Ganzen des öffentlichen Lebens im Einklang stehendes, gedeihliches Resultat berechnet ist, nicht zu erwarten steht, daß die neue Verfassung so bald zu Stande kommen werde, als Wir es wünschen, und das Bedürfniß einer zeitgemäßeren Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse um so mehr lebhaft empfunden wird, je deutlicher der Mangel wirksamer Religiosität in diesen Zeiten hervorgetreten ist,