Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/499

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 59.
Darmstadt am 22. September 1849.

Inhalt : 1) Verordnung, die Vornahme der Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des Großherzogthums betr.; - 2) Bekanntmachung, die Errichtung einer Postexpedition zu Bodenheim betr.; - 3) Bekanntmachung, die Errichtung einer Chausseegelderhebung zu Breidenbach betr.; - 4) Bekanntmachung der Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen katholischen Kirchenfonds im Jahre 1848; - 5) Bekanntmachung, die Niederschlagung einer Theils der Communalumlagen zweiter Klasse in der Gemeinde Sellnrod für 1848 betr.; - 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde Ettingshausen, für 1845/47 und 1848/50 betr.; - 7) Sterbfälle.

Verordnung,
die Vornahme der Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des Großherzogthums betreffend.
LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

Wir haben gemäß dem Art. 11 des Gesetzes vom 3. dieses Monats verordnet und verordnen:

§. 1.

Die Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des Großherzogthums sind ohne Verzug vorzunehmen.

§. 2.

Unser Ministerium des Innern ist mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Seeheim am 19. September 1849.

(L. S.)

LUDWIG.
Jaup.