Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/186

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Bekanntmachung,
Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Hungen und Lich betreffend.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben zu verfügen geruht, daß der Ort Niederbessungen mit seiner Gemarkung und der dazu gehörigen sogenannten Pein- oder Ranzenmühle von dem Landgerichtsbezirke Hungen getrennt und dem Landgerichtsbezirke Lich zugetheilt werden soll.
Diese allerhöchste Entschließung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnißnahme gebracht, mit dem Anfügen, daß dieselbe vom 1. Juni dieses Jahres an in Vollzug zu treten hat.

Darmstadt am 16. April 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Justiz.
Kilian.
v. Rabenau.



Bekanntmachung,
die Ausfuhr von Pferden betreffend.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. März 1848 in Nr. 13 des Regierungsblattes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Verbot der Ausfuhr von Pferden nach andern nicht zum deutschen Bunde gehörigen Staaten vom Tage der Publication gegenwärtiger Bekanntmachung an wieder aufgehoben ist.

Darmstadt, den 19. April 1849.
Aus allerhöchstem Auftrag:
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Reißig.



Bekanntmachung, die Niederschlagung eines weiteren Theils der Communalumlagen in der Gemeinde Steinberg für 1848 betreffend.

Unter Bezugnahme auf die unter’m 28. September 1848 erlassene Bekanntmachung wird hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern der Rest des dritten Ziels der Umlagen der Gemeinde Steinberg für 1848 im Betrage von 87 Gulden 20 Kreuzer niedergeschlagen worden ist.

Nidda am 11 April 1849.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Nidda.
Fuhr.