Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/081

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Rückfalle in eine Correctionshausstrafe von 12 und ¾ Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost aus Wasser und Brod je um den andern Tag während 3 Wochen zu Anfang und in der Mitte der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 8. December 1847. Auf dem Wege der Gnade ist ein Drittheil der Strafe erlassen worden.
40) Elisabetha Müller von Dreieichenhain wegen Kindermords in eine Zuchthausstrafe von 11 Jahren, wovon jedoch 7 Monate der Untersuchungshaft in Abzug kommen, durch Erkenntniß vom 29. September 1848.
41) Magdalena Möller von Nordheim wegen Landstreicherei im dritten Rückfalle in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 8 Monaten, nebst Stellung unter polizeiliche Aufsicht für die Dauer von 4 Jahren, durch Erkenntniß vom 17. December 1847. Durch das Gnadenedict wurde ein Drittheil der Strafe erlassen.
42) Peter Rothermel von Zwingenberg wegen Vervortheilung seiner Gläubiger beim Concurse in eine Correctionshausstrafe von 2 ½ Jahren, durch Erkenntniß vom 4. Juli 1846.
43) Heinrich Schäfer von Grünberg a) wegen Betrugs im Betrage von 50 fl., b) wegen Diebstahls einer Billardkugel, c) wegen Verheimlichung eines Ausstandes zum Nachtheile seiner Gläubiger bei dem gegen ihn eingeleiteten Debitwesen, d) wegen Schriftfälschung, verübt durch Ausstellung einer Quittung im Betrage von 10 fl., in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre und 5 Monaten, durch Erkenntniß vom 6. December 1845.
44) Heinrich Schäfer von Grünberg wegen verschiedener Verbrechen des Betrugs, der Schriftfälschung und der Unterschlagung, wodurch den Beschädigten im Ganzen ein Schaden von etwa 2000 fl. zugefügt und weitere Beschädigungen im Betrage von mindestens 1000 fl. bezielt worden, in eine Zuchthausstrafe von 12 Jahren, durch Erkenntniß vom 29. September 1847.
45) Johannes Schenk von Rimbach wegen versuchten ausgezeichneten Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, durch Erkenntniß vom 26. Juni 1847. Durch das Gnadenedict wurde ein Drittheil der Strafe erlassen.
46) Nicolaus Strohmeyer von Mitlechtern wegen versuchten ausgezeichneten Diebstahls in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, durch Erkenntniß vom 26. Juni 1847. Durch das Gnadenedict wurde ein Drittheil der Strafe erlassen.
47) Jacob Sebold von Mainz wegen zweier einfacher, im dritten Rückfalle verübter Diebstähle, sowie wegen Versuchs einer Bestechung in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft in den ersten 3 Wochen eines jeden Vierteljahrs der Strafzeit durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag, verbunden mit einsamer Einsperrung, durch Erkenntniß vom 26. Februar 1848.
48) Philipp Schoch von Oberramstadt wegen im Rückfalle verübter einfacher Unterschlagung in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten und letzten 3 Wochen der Strafzeit, verbunden mit einsamer Einsperrung, durch Erkenntniß vom 3. Juli 1847.
49) Johannes Götz von Oberramstadt wegen im Rückfalle verübter einfacher Unterschlagung in eine Correctionshausstrafe von 1 ½ Jahren, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag in den ersten und letzten 4 Wochen der Strafzeit, verbunden mit einsamer Einsperrung, durch Erkenntniß vom 3. Juli 1847.
.0) Margaretha Schubach von Kirchbrombach wegen im vierten Rückfalle begangener Landstreicherei in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahre, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod je um den andern Tag während 4 Wochen in jedem halben Jahre der Strafzeit, durch Erkenntniß vom 2. Novbr. 1847.
51) Thomas Uttendörfer von Darmstadt wegen Landstreicherei im 2. Rüchfalle in eine Correctionshausstrafe von 14 Monaten, geschärft durch Beschränkung der Kost auf Wasser und Brod 8 Tage lang, je um den andern Tag, im Anfang, in der Mitte und gegen Ende der Strafzeit, sodann nach verbüßter Strafe zur Stellung auf 2 Jahre unter polizeiliche Aufsicht, durch Erkenntniß vom 15. Mai 1847. Durch das Gnadenedict wurde ein Drittheil dieser Strafe erlassen.
52) Georg Winter von Darmstadt wegen im zweiten Rückfalle verübten Diebstahls in eine Correctionshausstrafe