Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/077

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Summarijche Uebersicht
der zur Bezahlung der vorstehend angegebenen Besoldungen in den Gemarkungen nachstehender Gemeinden des Regierungsbezirks Dieburg zu erhebenden Beiträge
Ord
Nr
Namen der Gemeinden
Ausschlag
fl
kr
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
Allertshofen
Billings
Brandau
Ernsthofen
Frankenhausen
Großbieberau
Herchenrode
Horhol
Kleinbieberau
Lichtenberg und Obernhausen
Lützelbach
Meßbach
Neunkirchen
Neutsch
Niedermodau
Niederramstadt
Niedernhausen
Nonrod
Obermodau
Oberramstadt
Rodau
Steinau
Waschenbach
Webern
Wersau und Bierbach
2
1
2
3
6
15
7
1
-
-
1
9
3
21
24
21
5
3
-
-
10
2
7
5
1
52
3
11
1
37
7
53
3
8
8
15
-
55
49
22
22
41
8
51
55
37
24
44
59
7


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.
Es wurden verurtheilt:
A) Von Großherzogl Hofgericht der Provinz Starkenburg:
1) Franz Adam von Steinheim wegen eines im Rückfalle verübten Diebstahls und wegen Landstreicherei im Rückfalle mit Aufrechnung von 4 Wochen der Untersuchungshaft in eine Correctionshausstrafe von 20 Monaten, durch Erkenntniß vom 5 November 1847, von welcher Strafe durch das Edict vom 14 März 1848 ein Drittel erlassen worden ist.
2) Georg Affemann von Erbach wegen verschiedener ausgezeichneter, einfacher und kleiner Diebstäble, sowie wegen mehrerer Unterschlagungen, in eine Correctionshausstrafe von 4 Jahren, jedoch mit Aufrechnung von 2 Monaten der Untersuchungshaft, durch Erkenntniß vom 20 August 1847 verurtheilt; durch das angezogene Gnadenedict ist ein Drittel der Strafe erlassen worden.