Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/064

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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239 auf den Kreisgerichtsbezirk Alzei und
361 auf den Kreisgerichtsbezirk Mainz

zu vertheilen sind. - Mainz am 5. Februar 1849.

Großh. Hess Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz.
v. Dalwigk.
Frank.


Bekanntmachung, die Niederschlagung eines Theils der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Lollar für das Jahr 1848 betreffend.

Mit Genehmigung Großherzogl. Ministeriums des Innern ist die Umlage der israelitischen Religionsgemeinde zu Lollar, im Regierungsbezirke Gießen, für 1848 zur Hälfte aus 205 fl. mit 102 fl. 30 kr. niedergeschlagen worden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 27. Januar 18-19.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen.
Küchler.
Pietsch.


Verzeichniß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinhessen.
Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Großherzogl. Assisengerichte zu Mainz.
1) Johann Thon, Weber aus Bubenheim in Baiern, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 11. Juli 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit der Schärfung, daß derselbe die ersten 8 Tage der Strafzeit und die letzten 8 Tage des 6., 12, 18. und 24. Monats einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.
2) Franz Rothgerber, Taglöhner aus Gonsenheim, wegen Tödtung durch Urtheil vom 12. Juli 1848 in eine Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren.
3) Valentin Grieshaber, Maurer von Partenheim, wegen Körperverletzung, welche den Tod des Verletzten zur Folge hatte, durch Urtheil vom 15. Juli 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
4) Sebastian Probstfeld, Schneidergeselle aus Mainz, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 16. October 1848 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit der Schärfung, daß derselbe die letzten 8 Tage eines jeden halben Jahres einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.
5) Heinrich Joseph Uhler, Küfer und Bierbrauer aus Bingen, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 18. October 1848 in eine Correctionshausstrafe von 18 Monaten, mit der Schärfung, daß derselbe die letzten 8 Tage eines jeden halben Jahres einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.
6) Anna Antoni, ohne Gewerbe aus Castel, wegen ausgezeichneten Diebstahls durch Urtheil vom 20. October 1848 in eine Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren, mit der Schärfung, daß dieselbe die letzten 8 Tage eines jeden halben Jahres einsam eingesperrt und je um den andern Tag mit Wasser und Brod verköstigt werden soll.