Herzogtum Berg
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
| Berg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Berg. |
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Herzogtum Berg
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Einleitung
Das Herzogtum Berg war ein Territorium, das im Mittelalter entstand und bis 1806 existierte. Es war namensgebend für die noch heute übliche Landschaftsbezeichnung Bergische Land.
Nach dem Erbfall des Herzogtums Kleve waren die Grafschaften Jülich und Berg nach Erbstreitigkeiten mit Preußen von 1609 bis 1799 in Besitz des Hauses Pfalz-Zweibrücken und schließlich an das Haus Pfalz-Bayern gekommen, während die Grafschaften Kleve, Mark und Ravensberg von 1609 bis 1805 mit Brandenburg vereinigt wurden. Bayern behielt seinen Besitz auch nach dem Reichsdeputationshauptschluß. Am 16. Dezember 1805 trat Bayern das Land im Tausch gegen Ansbach an Frankreich ab.
Das Herzogtum Berg ging nun im Großherzogtum Berg unter napoleonischer Herrschaft auf, dessen Umfang weit über das bisherige Herzogtum hinaus ging.
Das ehemalige Herzogtum Berg wurde nach 1815 preußisch und 1822 Teil der preußischen Rheinprovinz. Seit 1946 gehört es zum Land Nordrhein-Westfalen. Viele Institutionen und Nachschlagewerke mit der Bezeichnung Rheinland bzw. rheinisch beziehen sich daher mit auf dieses Gebiet.
[bearbeiten] Wappen
[bearbeiten] Landesfarben
[bearbeiten] Allgemeine Information
[bearbeiten] Von der Regierungsform 1740
Weilen der Kurfürst sich zu Mannheim aufhält, so wird die Regierung dieses Herzogthuns auch von dannen aus in Hauptsachen versehen. Das übrige wird von denen über Jülich und Berg zu Düsseldorf bestellten Provincialcollegiis respiciret; welche dann genannt werden :
- Der Geheime Rath, welcher alle Hoheits-, Matrimonial-, Criminal-, Polizei-, einige Justiz- und alle zur Provinzialregierung gehörige Sachen beobachtet.
- Die Finanzcommission bestehet aus Membris von der Regierung und andern Collegiis und hat die Obercognition über das Commissariat und der Hofkammer.
- Das Commissariat respiciret alle Steuer-, Contributions- und Schatzungssachen.
- Die Hofkammer respiciret die Domänen, Zölle, Accisen, Forsten und des Herren übrige Tafelgüter.
- Der Hofrath ist das Justizcollegium, und hat selbiges secundam instantiam über alle Untergerichtern und primam instantiam über vornehmen Bedienten aus Collegiis, Standespersonen und Edelleuten; gleichwie dann auch von denen vier herrschaftlichen Gerichtern Bruck, Hardenberg, Syborg und Wildenborg dahin appelliret wird.
- Die Collegia kommen täglich von 9 bis 12 zusannnen.
[bearbeiten] Stadtverwaltungen
Der Städte ihre Ökonomie wird durch Burgemeistern, Schöffen und Rathsverwandten, und das Justizwesen in denen Städten durch Richtern mit Zuziehung der Schöffen wahrgenommen.
[bearbeiten] Amtsverwaltungen
Die Ämtern werden durch Vögte, welche auch wohl Richtern genannt werden, und welche den Contributionsempfang haben, sammt dem Amtmann, welcher aber ofters lebenslang in seinem Amte nicht kommt, dein Amtsschreiber und Baurenschöffen verwaltet.
- Die Rentmeistern werden Kellnern genannt, und sind deren nur einige, haben aber nur mit dem Domänenempfang zu thun.
[bearbeiten] Landtag
Es wird jährlich ein Landtag vom 1. Octobris bis zum halben Novembris gehalten. Dieser Landtag bestehet aus denen Städten und dem platten Lande. Namens des Landes erscheinet die Ritterschaft, und werden dazu alle Edelleute, welche 16 Ahnen und ein adeliches Gut von 6000 Rthlr. wenigstens werth haben und 21 Jahren passiret sein, admittiret; diejenige Güter aber, welche adelich frei und keinen mit 16 Ahnen versehenen Besitzern haben, bekommen zwaren zu Conservation ihres Rechts einen Landtagsbrief, dürfen aber in der Versammlung nicht compariren.
Es sind im Bergseiten ungefähr 36 Ritterbürtige, welche zum Landtag erscheinen können, worunter aber nur 6 Protestanten sein.
Ein jeder von Adel, welcher zum Landtag kommt, hat täglich 4 Rthlr. Diäten.
Namens der Städte und Stadtsfreiheiten erscheinen zwei Deputirten aus folgender jeder Stadt:
- Düsseldorf,
- Lennep (und sind die von Lennep nur protestantisch.)
- Ratingen.
- Wipperfürth,
Wann die Ritterschaft mit denen Städten uneinig, so hat der Landesherr allein allezeit die Decision.
Ferner wird ein Unterherrentag gehalten, allwo diejenige, welche Herrschaften besitzen, per deputatos zusammentreten und deliberiren.
[bearbeiten] Herrschaften im Herzogtum Berg
Beschreibung der vier zum Herzogthum Berg gehörigen Herrschaften:
- Herrschaft
Bruck
- Diese Herrschaft gehöret dein Graf von Löningen (Leiningen-Dagsburg). Städte sind nicht vorhanden, nur allein eine Stadtfreiheit Mülheim. . . .
- Herrschaft Hardenberg
- Diese Herrschaft ist mit von denen grössesten dem von Wendt zu Kratzenstein zuständig. Derselbe profitiret aber nicht viel davon.
- Herrschaft Wildenborg
- Diese Herrschaft gehöret dem Grafen Hatzfeld. . . Es kann diese Herrschaft unter denen vier benannten vor die allerschlechtste gehalten werden.
- Herrschaft Syborg
- Diese Herrschaft liegt mitten im Amte Blankenborg und gehöret der Abtei Syborg. Das Terrain ist recht gut und hat alles im Uberfluss, wovon die geistliche, aber nicht die gemeine Leute profitiren.
[bearbeiten] Religionswesen im Herzogtum Berg
[bearbeiten] Contributionswesen
[bearbeiten] Accisewesen
[bearbeiten] Domänenwesen
[bearbeiten] Forstwesen
[bearbeiten] Postwesen
[bearbeiten] Bergbau
[bearbeiten] Polizeiwesen
[bearbeiten] Abschluß 1740
Die mehrere Nachrichten hiervon sowohl als von dem Lehnwesen, Brüchtensachen, Sehatullrevenuen und Gnadensachen hab' bis hiehin nicht recht erfahren können, und weiln das meiste aus dem Munde glaubhafter Leute in locis hab' erfahren müssen, so kann es wohl sein, dass ein oder ander Umstand sich anders verhielte.
- Quelle: Preussischer Kriegs- u. Domänenrat Müntz, Richter in
Xanten (1732)
- Veröffentlichung:Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins Bd. 15 (1900), S. 180 ff.
| Ämter und Unterherrschaften im Herzogtum Berg (bis 1806) |
|
Amt Angermund | Amt Beyenburg mit Amt Barmen | Amt Blankenberg | Amt Broich | Hauptstadt und Amt Düsseldorf | Amt Elberfeld | Herrschaft Hardenberg | Amt Hückeswagen | Amt Bornefeld | Amt Löwenburg | Amt Lülsdorf | Amt Mettmann | Amt Miseloe | Amt Monheim | Amt Porz | Amt Solingen mit Herrschaft Schöller | Amt Steinbach | Amt Windeck |
| Quelle: Wilhelm Fabricius :Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Band, Die Karte von 1789, Bonn 1898. |
[bearbeiten] Genealogische und historische Gesellschaften
[bearbeiten] Genealogische Gesellschaften
[bearbeiten] Genealogische Gesellschaft
- Bergischer Verein für Familienkunde e.V. (BVfF) mit Sitz in Wuppertal
- 1. Vorsitzender:
- Lutz von Scheidt
- Gennebrecker Str. 91
- 42279 Wuppertal
- Tel. 02 02 / 52 23 51
- Homepage: www.bvff.de
- Der BVfF ist personell und organisatorisch eng verbunden mit der Bezirksgruppe Bergisch Land der Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde e.V..
- Weitere Bezirksgruppen der Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde e.V.
- Das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Berg wird neben der Bezirksgruppe Bergisch Land (Wuppertal) auch durch die Bezirksgruppen Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Bonn und Oberberg-Mark der WGfF abgedeckt (Karte der Ortsgruppen der WGfF).
[bearbeiten] Historische Gesellschaften
- Bergischer Geschichtsverein
- Homepage: [1]
- Besteht aus 14 rechtlich selbstständigen regionalen Abteilungen.
Engel, Gustav: Die Ravensbergischen Landesburgen, Bielefeld 1934, 312 Seiten (ohne ISDN; ohne Orts- u. Personenregister)
Kolodziej, Alexei: Herzog Wilhelm I. 1380-1408, Herausgegeben im Auftrag des Bergischen Geschichtsvereins und seiner Wissenschaftlichen Kommission, Reihe: Bergische Forschungen Bd. XXIX, VDS-Verlagsdruckerei Schmidt GmbH Neustadt/Aisch 2005, ISBN 3-87707-639-4, 404 Seiten.
[bearbeiten] Genealogische und historische Quellen
[bearbeiten] Historische Quellen
- Beyträge zur Statistik des Herzogthumes Berg, Erscheinungsverlauf 1.1802 - 2.1805 (1806?) Digitalisat auf edocs.ub.uni-frankfurt.de
[bearbeiten] Bibliographie
[bearbeiten] Genealogische Werke
- Wilhelm Muschka: Opfergang einer Frau, Lebensbild der Herzogin Jakobe von Jülich-Kleve-Berg, geborene Markgräfin von Baden, Verlag Schwarz GmbH, Baden-Baden, ISBN 3-9215311-48-9, 463 Seiten.
- Kurt Niederau: Zur Geschichte des bergischen Adels:
- Die von Berchem zu Aprath, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (ZdBG), Bd. 96/1993-1994, S. 39-78.
- Die von Bernsau des 14. bis 16. Jahrhunderts, ZdBG, Bd. 82/1966, S. 98-201.
- Die von dem Bottlenberg gen. Kessel der nicht vom Hause Hackhausen abstammenden Linien (Teil 1), ZdBG, Bd. 93/1987-1988, S. 49-80.
- Die von dem Bottlenberg gen. Kessel der nicht vom Hause Hackhausen abstammenden Linien (Teil 2). ZdBG, Db. 94/1989-1990, S. 49-67.
- Die von Bruchhausen = Steinrath, ZdBG, Bd. 85/1970-1972, S. 75-128.
- Die von Eller auf Reuschenberg, Öfte und Laubach, ZdBG, Bd. 78/1961, S. 107-169.
- Zur Genealogie der Herren von Hückeswagen, ZdBG, Bd. 77/1960, S. 145-148.
- Die von Kalkum genannt von Leuchtmar, ZdBG, 86/1973, S. 14-74.
- Die von Markelsbach gt. v. Allner (1375-1631), ZdBG, Bd. 83/1967, S. 1-52.
- Nesselrode und die Herren von Flecke, Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde (MdWGfF) Bd. XVIII, Jg. 45, H. 1, 1957.
- Die Quadt zu Isengarten (1480-1685), ZdBG, Bd. 81/1964-1965, S. 15-90.
- Die von und zu Rott zu Rott (Roid, Roide, Rode in Siegburg), ZdBG, Bd. 79/1962, S. 185-209.
- Die Stael v. Holstein der Linie Eulenbroich auf Berensterz und Schönholthausen, ZdBG, Bd. 88/1977-1979, S. 41-86.
- Die Stael v. Holstein auf Eulenbroch, ZdBG, Bd. 89/1980-1981, S. 38-66.
[bearbeiten] Findmittel
- Hermann Kießling: Verzeichnis von Kirchenbüchern und anderen schriftlichen genealogischen Quellen für den Bereich der Bez. Gruppe Bergisch Land der WGfF, Wuppertal 1969. 48 S.
[bearbeiten] Historische Werke
- Charles Schmidt: Das Großherzogtum Berg 1806-1813. Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I., Aus dem Französischen übersetzt von Lothar Kellermann, herausgegeben von Burkhard Dietz und Jörg Engelbrecht, Reihe: Bergische Forschungen, Band XXVII, Neustadt/Aisch 1999, ISBN 3-87707-535-5, 535 Seiten.
- Lenzen, Theodor J. (Hrsg.): Beyträge zur Statistik des Herzogtums Berg. - Düsseldorf: Dänzer. - 1802/1806. - 2 Bände: 160, 119 S.
- Online-Digitalisat auf www.digitalis.uni-koeln.de
- Goldschmidt, Hans: Geistlicher Besitz und geistliche Steuer in den bergischen Ämtern Misenloe, Mettmann, Angermund und Landsberg. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 45, 1912, S. 156-171.
[bearbeiten] Periodika
- Monatsschrift des Bergischen Geschichtsvereins, Erscheinungsverlauf: 1.1894 - 27.1920
- Bergische Geschichtsblätter, Monatsschrift des Bergischen Geschichtsvereins für die Herzogtümer Berg und Jülich, Erscheinungsverlauf: 1.1924 - 5.1928
- Bergisch-Jülichsche Geschichtsblätter, Monatsschrift des Bergischen Geschichtsvereins für die Herzogtümer Berg und Jülich, Erscheinungsverlauf: 6.1929 - 8.1931
- Jülich-Bergische Geschichtsblätter, Erscheinungsverlauf: 9.1932 - 18.1941
[bearbeiten] Weitere Literatur
- Below, Georg von: Die landständische Verfassung in Jülich und Berg. Düsseldorf. (1885-1891)
- Bender, Ludwig: Geschichte der vormaligen Herrschaft Hardenberg. Verlag Julius Joost. Langenberg (1879)
- Hinrichs, Jos.P.: Geschichte des bergischen Landes. Verlag Wilhelm Theissing in Köln (1890)
[bearbeiten] Ortslexika und Karten
[bearbeiten] Ortslexika
[bearbeiten] Karten
[bearbeiten] Archive und Bibliotheken
[bearbeiten] Archive
[bearbeiten] Weblinks
[bearbeiten] Genealogische Webseiten
[bearbeiten] Weitere Webseiten
[bearbeiten] Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
| Name |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Typ |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Karte | ![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zugehörigkeit | ![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Übergeordnete Objekte |
Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis (Reichskreis) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Untergeordnete Objekte |
|


