Glockenklang

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Der Glockenklang oder Glockenschlag (1588 Haus Horst "kirchenschall") bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr oder der Inhaber einer Herrlichkeit das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen aufzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.

In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des Aachener Reiches, auch "Extra muros" genannt.

In der Herrlichkeit Lembeck umfaßte das Recht des Glockenschlagens des Hauses Lembeck mit 7 Kirchspielen die gesamte Herrlichkeit.