Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/115
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Schreiben an Wengersky
besagte:„Er weise ihnen nur dies mein Schreiben mit Warnung, sie
sollen die Impertinenzien einstellen oder es
wir5d Ihnen nichts Gutes daraus erfolgen.“ Einen Punkt, den die
mecklenburgische Ritterschaft drei Jahrhunderte lang mit ihrer
Landesherrschaft zum ewigen Widerreden und Difficultiren gebraucht
hat, den Punkt vom „Modus contribuendi“, machte
Wallenstein, der nur
drei Jahre in Mecklenburg regiert hat, mit sehr kurzem Prozeß ab.
Er schrieb unterm 3. September 1628 aus dem Feldlager bei Wolgast
an Wengersky: „Aus
seinem Schreiben vernehme ich, daß die Stände in Mecklenburg nicht
gerne wollen kommen auf den neuen Modum contribuendi, wie
auch, daß die Contribution nicht auf Monate, sondern auf eine
gewisse quota soll gerichtet werden. Nun habe ich das
Alles wohl zuvor bedacht und befehle ihm, daß ich weder vom
Modo, noch von dem, daß die Contribution auf die Monate
soll gerichtet werden, will weichen; dahero denn er ihnen solches
andeuten soll und sie warnen, daß sie mir keine Ursach zu etwas anders geben sollen.“
Der Statthalter, Obristlieutenant Albrecht Wengersky, an den diese zweckdienlichen Schreiben Wallenstein's ergingen un der Kanzeler Eberhar Eltz, welche beide, so zu sagen, neben dem aus eingebornen Edelleuten formirten Geheimen Rath das Cabinet bildeten waren eben so gestrenge hochgebietende Herren, als ihr Herr einer war. Als die mecklenburgische Ritterschaft, die Huldigung an Wallenstein thun sollte, brachte sie ihren uralten Huldigungseid mit, nach dem sie sich zu schwören
