Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/043
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men an von einem Dorfe in der Nähe des Klosters Rhena bei Wismar.
Sie erscheinen sehr häufig schon in den Urkunden aus der letzten
Hohenstaufenzeit: ein „Johannes de Bulowe“ kommt schon
unter den Zeugen und Bürgen vor in dem Grenz- und Heirathsvertrage
der wendischen Fürsten von Mecklenburg mit den deutschen Grafen
von Schwerin,
ausgefertigt am 30. Oktober 1230[1] . In der
Stiftungsurkunde des Klosters Rhena d. d. Gadebusch 16. Sept.
1237[2] spricht der Herr von Mecklenburg:
„Johannes, Dei gratia
Magnopolensis Dominus“, wie er sich schreibt, von einem
„dominus
Johannes“ und einem „dominus Godefridus de Bulowe“,
deren er als Wohlthäter des neugestifteten Klosters gedenkt. In
einer Urkunde des Johannes-Klosters zu Lübeck vom 2. Januar
1245[3] heißt es: „Testes sunt etx.: milit es Slaviae: Godefridus de
Bulowe“; hier ist also die wendische Abstammung dieses
Stammvaters Gottfried
urkundlich beglaubigt. Innerhalb einhundertfünfundzwanzig Jahren
1250—1375 stellte diese Familie fünf Bischöfe von Schwerin.
Johann von Bülow, Ritter
auf Wedendorf im Amte Gadebusch, war einer der vierzehn Vormünder der
Kinder des 1329 gestorbenen Fürsten Heinrich des Löwen von Mecklenburg
und wie der oben er-
