Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/030
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rung hat namentlich sich neuerdings bemüht, das Land durch Anschluß
an den preußischen Zollverband aus der Massenarmuth der
Tagelöhnerbevölkerung herauszubringen, die wahrlich auch die Ritter
nicht erquickt, denn sie müssen sie auf den Nothfall als Arme
ernähren, — man hat diese intendirten Reformen nicht durchzusetzen
vermocht. In Mecklenburg, „dem
Lande der Erbweisheit", vermögen seit längster Zeit und noch
heut zu Tage nur die sechshundert Segel und Steuer führenden Ritter
und die wenigen Bürgermeister, die auf dem Landtage die
Gesammtbevölkerung von 600,000 Seelen vertreten, und nach dem
löblichen „Herkommen", das in Mecklenburg eine so große Rolle
spielt, leben, nach dem Herkommen, das die große Scala noch acht
mittelalterlicher, mecklenburgischer Exemptionen umfaßt, von dem
großen Rechte der Steuerfreiheit oben bis zu den kleinsten der
Rechte ganz unten, unter anderen dem Rechte, daß in den kleinen
Städten des Landes kein Rind geschlachtet werden darf, ohne daß der
Bürgermeister oder der Gutsherr die Zunge davon bekommt — „damit er
auf'm Landtage gehörig für die Seinen spreche[1].“ Die
Geschichte Mecklenburgs ist die Geschichte der Gebundenheit und der
Noth des Hofes und des Landes und die Geschichte der Freiheit, der
Herrlichkeit und des Wohllebens der Ritter.
- Gebornen, die ein Handwerk in einer Stadt lernen wollen, die Aufnahme in den Städten zu verweigern.
- ↑ Dieses kleine Recht besteht z. B. im Städtchen Dassow, dem Edlen von Päpke, dem Salemo Mecklenburgs gehörig, in dem Maltzan'schen Penzlin, in dem Bothmer'schen Klütz u. s. w.
