Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/093

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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4 Morgen neben dem Pungelsberge, und 2 Morgen zwischen diesem und dem Sudholte geschenkt. Es sei dies geschehen mit Consens des Abtes zu Abdinghof, als Patrons, und des Priesters Heinrich von Heerse, jetzigen Rektors der Capelle. (Lipp. Reg. II, 1198.) Um’s Jahr 1411 war Bertold Inhaber der Kapelle oder Clause am Externstein. (Lipp. Reg. III, 1753.) Um’s Jahr 1414 Hermann Rödegen, rector sacelli thom Eggesterenstein: um’s Jahr 1445 Conrad Mügge (das. S. 144.) – Am 15. September 1469 zeigt der Priester Herm. Cord Mügge dem E. H. Bernhard zur Lippe an, daß derjenige, dem Bernhard „de Clus tau Eggesterensteine“ vor Horn klausnerweise zu besitzen und zu bewohnen vormals „gedain“ habe, Namens Jacob, fortgegangen sei, und die Clause habe verwüsten lassen, wodurch er (Mügge) an dem, was ihm befohlen sei, großen Schaden gelitten, indem namentlich ein „arm quad verwyvelt Mynsche“ for Kurzem daselbst ein Glasfenster zerschlagen, das Blei fortgenommen und die Heiligen entblößt habe, was nicht geschehen sein würde, wenn der Clausner gegenwärtig gewesen wäre. Er bitte daher, daß Bernhard den gegenwärtigen „Brefbringer“ wiederum mit der Clause belehnen und zugleich bei seinem Bruder Simon zu Paderborn einen vierzigtägigen Ablaß zu der Clause auswirkte, damit dieselbe so viel als möglich gebessert und im Stande erhalten werde. (Lipp. Reg. III, 2370.) Mit der Reformation ging wahrscheinlich der Gottesdienst an der Capelle allmählich ein, das Lehn derselben hingegen in den Besitz der Lipp. Grafen, die Nutznießung an die Inhaber der Hornschen Pfarre über. Zur Zeit Graf Simon’s VI. und VII. brach ein Streit zwischen diesen und dem Bischof über das Besitz- und Verleihungsrecht des Lehns und der Güter desselben aus. In Folge dessen wurde am 19. Juli 1627 Graf Simon VII. durch kaiserliches Mandat angewiesen, die dem Gotteshause Abdinghof widerrechtlich entzogenen und zum Unterhalte der Ludimoderatoren eines unkatholischen Gymnasiums applicirten Gefälle der Capelle „zum Eichstersteine“ sammt fructibus perceptis et percipiendis binnen 2 Monaten dem Kloster zu restituiren.

Bald nach dem Westfälischen Frieden wurden die Einkünfte des Lehns der Externsteiner Capelle auf Grund der Bestimmung des Art. 6 desselben, nach welcher für das Eigenthum der von den protestantischen Reichsständen eingezogenen geistlichen Güter der Besitzstand vom 1. Januar 1624 normgebend sein sollte, wiederum von den lippischen Grafen eingezogen und dem zweiten Prediger Wilhelm Fabricius zu Horn am 2. März 1658 übertragen. Von jener Zeit an wurde mit den Einkünften desselben die zweite Pfarre daselbst dotirt. (Siehe die Abhandl.: das Lehen am Externstein, nach Consistorialakten