Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/083

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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bezeugt habe, daß sie solches gar freudig gethan und an der Seele erquicket sei.

In Betreff des Presbyterialwesens und der Handhabung der Kirchenzucht sagt Schröder, auf Erfahrungen, die er in Detmold als Rektor gemacht hat, zurückgehend: „Bei Bedienung meines Amtes in der Residenz hat oft müssen im Presbyterium das cedendum et tolerandum praktizirt werden. Die Natur des Menschen in unserm Vaterlande ist durch das leidige Kriegswesen und stätige Einquartirung zu sehr verwildert, daß der Leib der christlichen Kirche unter uns zwar einer starken purgantis benöthigt; aber es muß der dosis gar behutsam gebraucht werden, damit nicht die überflüssigen pravi humores allzuviel irritirt und der verhoffte succes der Emendation in contrarium ausschlage.“

Zu der viel verhandelten Frage über Spiel und Tanz ec. bemerkt wieder Schröder aus seiner Amtserfahrung, man möge erwägen, daß nicht alle Hochzeitsgäste einerlei Natur haben, also nicht einerlei Zweck auf Hochzeiten zu erscheinen. Tanzen ist ja an ihm selbst ein Mittelding, aber um dasselbe des Mißbrauchs willen ganz abzuschaffen, ist meines Thuns hier nicht zu decidiren. Wird’s ganz abgeschafft, entsteht vielmalen eine größere Inconvenienz, das hernacher nicht zu ändern und man endlich jungen Leuten eine Ergötzlichkeit indulgiren muß ec. Bei Manchem wird man spüren einen Widerwillen gegen übermäßiges Getränk, welcher dann lieber dafür ein drittes wählt, nämlich eine Ergötzlichkeit mit einem Sprung oder Tanz zu haben und sich dabei indessen möglichst hütet vor leichtfertiger Gebärde.“ - Er räth daher, in der Sache nicht zu viel zu thun (Vgl. A. v. Cölln Urk. Beitr. z. Kirchenordn. v. 1684 S. 32.)

Bei Publikation der Kirchenordnung im Jahre 1684 verfaßte Schröder ein umfassendes lateinisches und deutsches Gedicht zur Beglückwünschung der Prediger der Grafschaft Lippe mit dem Motto:

„Jetzt bestehet wol das Gotteshauß
Nun die Kirchenordnung ist heraus!

Von Jetzigem Jüngsten Superintendenten, Predigern in Horn
(Justus Jacobus Schröder.)


Das lateinische und deutsche Gedicht, welches letztere die Lipp. Kirchengeschichte, während jenes die Namen sämmtlicher um 1684 im Amte stehender lippischen Geistlichen enthält, findet sich als Anfang des ersten Abdrucks der Kirchenordnung von 1684.

Wir lassen das originelle lateinische Gedicht folgen: