Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/079

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Pfarre resigniren oder seinen Sohn oder einen anderen präsentiren würde, sollte diesem für die Reparatur die zweifache Kirche mit dem Lehn verliehen werden. Im Falle es aber nicht geschähe und ein anderer Pastor von der Herrschaft gesetzt würde, alsdann sollten seinen Erben die 200 Gulden wieder erlegt oder ein Hof der Pfarre vom Nachfolger abgetreten werden. Indessen wurde doch der erste evangelische Lehrer Gerh. Cotius oder Schliepstein von der Landesregierung aus der Lemgoer Gemeinde berufen und hier eingesetzt. Dieser nun sollte seines Amtsvorgängers Stolten Sohne 26 Morgen Landes, 3 Wiesen und Haus mit 2 Gärten lebenslang vermöge der oben gemeldeten Verschreibung abtreten, so daß dem Prediger Schliepstein nicht viel zum Lebensunterhalt übrig blieb. Daher wollte dieser wieder zu seiner vorigen Gemeinde ziehen, welche ihn auf’s Neue verschiedene Male berufen hatte. Die Horn’sche Gemeinde wollte deswegen den jungen Stolte nicht zum Besitz dieser Güter kommen lassen. Mithin klagte er im Jahre 1542 bei dem Officialat zu Paderborn. Von diesem geistlichen Gericht wurden der Bürgermeister und Rath der Stadt Horn citirt, wobei der Pastor Arnd Holscher zu Heiligenkirchen (ef. den Art. die Pred. an der Kirche zu Heiligenkirchen) und Henrich Röseler zu Sandbeck, (Vicecurator) ebenfalls bei Strafe des Bannes und 200 fl. erscheinen sollten. Die Sache ist endlich in der Güte im Jahre 1545 mit Stolte ausgemacht, und wird die Stadt Horn vermuthlich dem Officialat keinen Gehorsam geleistet haben. Der Pastor Schliepstein bediente also mit dem Vortrage des evangelischen Wortes beide Kirchen zu Horn.“ (Althof.)

Als Graf Simon VI. die streng lutherische Gemeinde Horn reformirt machen wollte, stieß er auf die größten Schwierigkeiten. Ein im Jahre 1602 nach Horn versetzter Prediger Namens Wind, der die reformierte Lehre dort einführen sollte, rief durch seine Neuerung eine Beschwerde der Stadt hervor. Die Beschwerdeführer beriefen sich darauf, daß Graf Simon die Beibehaltung der alten Kirchenordnung zugesagt habe, der Pastor Wind nun aber sich daran gar nicht kehre. Derselbe wolle das Singen der Psalmen einführen, er bediene sich beim heil. Abendmahl nicht der Worte: „Das ist mein Leib u. s. w., sondern des Spruchs: Das Brot, das wir brechen ist die Gemeinschaft des Leibes Christi“, er lege den Communicanten nicht, wie er sollte, bei der Absolution die Hände auf das Haupt, er habe den Exorcismus bei der Taufe abgeschafft, den Bademüttern die Nothtaufe untersagt und beim Anfang des Gottesdienstes das Lied: „Komm heiliger Geist“ nicht singen lassen, noch das „Vater unser“ gebetet. Luthers Katechismus habe er beseitigt, den Kranken keine Beichte abgefordert ec. (ef. von Cölln urk. Beiträge.) – Der Pastor Wind