Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/032

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Traditionen verwiesen. Die übrig gebliebenen Traditionen seien ein Unrath des Pabstthums. ec. ec.“

„Jedoch wolte dieses bei dem gemeynen Mann sogleich keinen Eingang finden. Der Conrector an der lateinischen Schule, M. Johannes Luck oder Lucanus, hatte sich bei dieser Religionsänderung gar zu eiferig bewiesen; deswegen wurde diesem nicht nur das Haus aufgekündiget, sondern auch von dem Burgermeister Schmeerriemen ausgesprenget, die Bürger würden ihn bei seiner Rückkunft mit Steinen todt werfen. Deswegen mußte ihm auch sicher Geleite ertheilet und den Bürgern dergleichen boshaftige Unternehmungen bey 200 Gfl. Strafe untersagt werden“. – Der lutheranisirende Caplan Kaspar Horst wurde dagegen im Jahre 1607 abgesetzt. (Pustkuchen, Beiträge S. 36 u. 37. – v. Cölln, Urkundl. Beiträge zur Lipp. Kirchenordng. von 1684 S. 12.)

Dennoch wurde unter Dreckmeyer die reformirte Gottesdienstordnung und Lehre in Detmold eingeführt.

„Im Jahre 1609 wurde er nach Lemgo, wo er schon des Pastors Grachus an St. Nicolai Gehülfe gewesen war, berufen, dort eingesetzt, aber nach einigen Monaten vertrieben, daher der Magistrat ihm das Salarium 1614 mit 150 Thlr. nachbezahlen müssen“. – „Dieser Mann ist also die ersten 6 Jahre seines Amtes der lutherischen Religion zugethan gewesen, welches deutlicher und umständlicher angefürt zu werden (nämlich bei Pustkuchen) verdient hätte, da eine Religionsveränderung eines Superintendenten immer eine merkwürdige Begebenheit ist.“ (Althof Mnscr.)

Daß der Bischof und der Archidiacon zu Paderborn ihre Ansprüche auf die Lippischen Pfarren bis jetzt noch nicht aufgegeben hatten, geht daraus hervor, daß Dreckmeyer am 25. Februar 1611 mit den Geistlichen des früheren Archidiaconats Lemgo auf eine vom Bischof an den Grafen Simon VI. gerichtete Beschwerde, dahinlautend, dem Domküster würden seine Rechte und Gebühren bei Besetzung der Pfarren vorbehalten, auf das Schloß zu Brake zur protokollarischen Vernehmung geladen wurde und aussagte: Er sei schon vor dem jetzigen Thesaurar (Domküster) in den Dienst getreten und von demselben nicht angesprochen, doch habe der verstorbene Mag. Exter bei dem vorigen Domküster eine Exspectanz für seinen Sohn Simon ausgebracht, er wisse nicht, aus welchem Grunde. (Manuscr. des Geh. Justizrath Preuß nach den Consistorialakten.)

Dreckmeyer starb den 12. Juni 1618, 50 Jahre alt, als er hier 19 Jahre gestanden hatte.


3. Mag. Erasmus Phoenius von 1619 – 1626, er war Anfangs Hofmeister bei den Söhnen Simons VI. zur Lippe, darauf