Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/029

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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Amtsgehülfe Exters Hermann Koch oder Coitenus, ein von Lippstadt vertriebener Zeuge der evangelischen Wahrheit, (superioribus annis per Joannem ducem clivensem et Simonem Comitem Lippiensem ex urbe Lippia propter veram doctrinam ejectum. Hamelmann p. 815) welcher in Detmold gestorben ist; die letztere Johann Wilhelm Torrentius, der 1556 nach Brake berufen und auf der in demselben Jahre gehaltenen Synode zu Brake zu einem der Superintendenten ernannt wurde. (Siehe das Genauere v. ihm bei Brake Nro. 3.) Mit dem Jahre 1566 erhielt die Kirche zwei Pastoren, wovon der erste immer der Generalsuperintendent war. Die dritte Predigerstelle wurde erst im Jahre 1765 gestiftet. „Nachdem aber eine dritte Pfarre bei dieser großen Gemeine nicht nur 1765 eingeführt, sondern auch nachhero verordnet ist, daß der zweyte Prediger dem dritten einen Theil seiner Einkünfte sowol als Arbeit abgeben soll, so gilt nun die zweite Pfarre, (welche 1765 zu 410 Thaler.jpg veranschlagt war, nach dem neuesten Anschlage von 1878 trägt sie 3727 M.) nicht mehr als 350 Thaler.jpg, die dritte aber 180 Thaler.jpg (nach dem neuesten Anschlage hat sie ein Einkommen von 2848 M.) – 1777 aber ist die fernere Veränderung zur Verbesserung getroffen, daß der zweite und dritte Prediger vermittelst Theilung der Gemeine in der Stadt und auf dem Lande in zwei gleiche Theile fast gleiche Arbeit und auch nicht gar zu ungleiche Besoldung haben sollen. 1778 ist diese Eintheilung wieder dahin verändert, daß der zweite Prediger neben der ganzen Stadt die herrschaftliche Meyerey Johannettenthal, Herberhausen und Brunnenbrok sich erwählet, auch noch die Bauerschaft Hakedahl, Eichholz und Sporke, weil sie nahe und gemächlich liegen, dazu genommen, alles übrige aber dem dritten Prediger überlassen hat.“ (Althof Mansc.)

Die heutige Ordnung ist die, daß der Generalsuperintendent als erster Pastor nur predigt und einzelne Amtshandlungen in der Kirche versieht, der zweite Pastor außer der Predigt die Kirchenbuchführung, Seelsorge und alle geistlichen Amtshandlungen der reformirten Stadtgemeinde, der dritte außer der Predigt, die Kirchenbuchführung, Seelsorge und die Ministerialgeschäfte der Landgemeinde zu versehen hat. (Siehe Nro. 15 der Pastöre der dritten Pfarre Detmolds.)

Die Kirchenbücher der zweiten und dritten Pfarre sind ganz vollständig von 1800 ab vorhanden, doch reichen die ältesten bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts.

Die zweite und dritte Pfarre (reformirte Stadt- und Landgemeinde) hat jährlich an Geborenen 318, Confirmirten 207, Copulirten 76 Paare, Gestorbenen 200, Communicanten 3677 nach 5jährigem Durchschnitt.