Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/008

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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Bei dem Satze über Handhabung der Kirchenzucht bemerkte er, man dürfe den Kirchenältesten nicht zu schwere Verpflichtungen auferlegen, sonst weigerten die Erwählten die Annahme des Amtes. Auch möge die Kirchenzucht etwas von ihrer Strenge nachlassen, denn die Strenge habe zwar zu den Zeiten der Apostel Grund gehabt, weil damals üble Nachrede bei den Heiden um jeden Preis zu verhüten war, jetzt aber gebe es eine christliche Obrigkeit, welche alle Vergehen strafe. Dem Worte Gottes und christlicher Praxis entspreche es weit mehr, die Gemeindeglieder durch Ermahnungen als durch Strafen und Polizeimaßregeln zum Guten anzuhalten. − Bei der viel behandelten Frage über „die sogenannten Mitteldinge“ hält der Consistorialpräsident für eine unangemessene Strenge, wenn bei Taufschmäusen alle Musik untersagt sein soll, oder wenn den Pastoren bei Strafe der Suspension verboten wird, an solchen Gastmählern Theil zu nehmen, mit welchen Tanz und Spiel verbunden ist. Mit Recht könne man untersagen, daß der Geistliche selbst tanze und spiele, aber es komme oft vor, daß er sich derartigen Gesellschaften nicht entziehen könne. − Ueber die specielle Seelsorge spricht er sich gutachtlich dahin aus: „Pastorale Besuche der Gemeindeglieder sind ein frommer und guter Brauch, aber bei dieser Gelegenheit in Betreff der Sitten und des Lebens der Hausgenossenschaft zu inquiriren und, diese Visitation von der Kanzel zu verkündigen, das führt leicht zu Mißbräuchen“. (Vgl. A. v. Cölln Urk. Beiträge zur lipp. Kirchenordnung von 1684. Erlangen 1863). − Als Gottschalk im Jahre 1683 in einer herrschaftlichen Commission nach Wien „verschickt wurde“, folgte ihm:

23. Am 25. November 1683 Johann Barkhauß, Dr. utr. jur., aus Salzuflen, welcher Anfangs Canzleidirektor und nachher Canzler und Geheimrath war. Er starb 1703.
24. Bis 1747 Christoph v. Piderit aus Blomberg, wo sein Vater Bürger und Kaufmann war. Nach vollendeten Schuljahren ging er auf das berühmte Gymnasium zu Bremen und studirte anfänglich die Theologie. „Er veränderte aber dies Studium und legte sich auf die Rechtsgelehrsamkeit, worin er sich durch seine natürlichen Fähigkeiten und anhaltenden Fleiß eine große Geschicklichkeit und Wissenschaft erwarb, sintemal er den berühmten Professor Coccejus und andere Männer zu Frankfurt a d. Oder hörte.“ Als er in die Heimath kam, wurde er Sekretair und bald darauf auch Bürgermeister der Stadt Blomberg. 1698 wurde er zum Canzleirathe an die Gräfliche Regierung zu Detmold berufen. Den 27. Juni 1703 erhielt er die Berufung zu dem Consistorialkommissaramt und legte den 27. Mai 1708 vor dem Generalkonsistorium den Eid der