Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/007

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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Rheden Sohn, geboren zu Bremen den 22. Juni 1633, hat summo cum applausu totius academiae zu Rinteln in doctrina juris promoviret und zugleich sich mit der Frl. Anne Lucie Tilhen, des Gräfl. Lipp. Geh. Raths und Kanzlers Nevelin Tilhen Tochter, vermählt, mit welcher er 21 Jahr vergnügt gelebt und 6 Söhne und 4 Töchter gezeuget. Er wurde im Januar 1666 von der Stadt Lemgo zum Consiliario und advocato generali durch eine ordentliche Vokationsschrift berufen, vorgestellet und konfirmirt. Von dem Grafen Simon Henrich ist er anfangs zum Hofgerichtsassessor zu Detmold den 13. April 1667 vociret, nachhero den 4. October 1669 nicht allein zum Geheimen- auch Hof- und Canzleirath berufen, sondern auch kurz nachher zum Canzleidirektor angenommen worden, wobei seine Eloquenz, Gelehrsamkeit und Fertigkeit, treffliche Concepte zu stellen, benebst der Treue und Redlichkeit bis an sein Ende gerühmt wird. Er ist etwa 5 Jahre vor seinem Tode vom Schlage gerührt, worauf er zu seiner Gesundheit nie wieder gelangen konnte. Sein Ende erfolgte den 9. Mai 1683, seines Alters 50 Jahre. Ihm wurde eine Leichenrede über Act. 14, 13 gehalten bei seinem ansehnlichen Trauerbegräbnis von Joh. Jacobus Zeller, hochgräfl. Consist. R. und Sup. zu Detmold, auch Pfarrherrn der Kirche das. Lemgo, gedruckt bei Heinrich Wilh. Meyer 1684. Auf seinen Tod hat Philipp Capelle, Consistorialsekretarius, ein Gedicht gemacht," (Althof Msscr.)

21. Gerhard Dreyer wurde 1678 Vicehofrichter.
22. Martin Gottschalk, jur. utr. Dr., von Wolfshagen[1] in Hessen, Consistorialpräsident und Canzleirath, der mit seinem Vorgänger, dem Kanzleidirector Eberhard Wippermann, einem Dr. Hoffmann und dem Superintendenten Hildebrand zu Lüdenhausen, Schröder zu Horn und Pastor Lampe zu Detmold, zu der Commission gehörte, welcher der vom Generalsuperintendenten Zeller von 1678 bis 1680 ausgearbeitete Entwurf der Kirchenordnung von 1684 zur Beurtheilung vorlag. Zur Charakterisirung Gottschalks lassen wir sein Urtheil in einzelnen wichtigen Punkten folgen: „Was die im ersten Capitel behandelten allgemeinen Grundsätze in Betreff der Kirchenlehre anlangt, so muß im Entwurf ein Gegensatz zu den Augsburgischen Confessionsverwandten ausgedrückt gewesen sein. Der Consistorialpräsident erinnert, daß dies nicht geschehen solle, um so weniger, als die Prediger beim Antritt ihres Amtes in den Reversalien geloben, daß sie nach der Augsburgischen Confession lehren wollen. Diese Entgegensetzung ist demnach weggefallen.“ − „Auch muß ein besonderer Punkt, die Heranziehung der Lutheraner zum reformirten Gottesdienst betreffend, im Entwurf behandelt sein. Der Consistorialpräsident bemerkt hierzu, das dienlichste Mittel zu solchem Zweck sei die Beibehaltung der hergebrachten Kirchengebräuche.“ −



  1. GenWiki-Red.: Wolfhagen