Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/249
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| Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881 | |
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Clause zu Wilbasen. Jener wurde durch die Räthe des
„generosi. magnifici et nobilis domicelli
Bernhardi“ dahin entschieden, daß die Ordensgeistlichen
(die Mönche von Möllenbeck) in der Kapelle (der Klosterkirche) die
kirchlichen Acte verrichten, die ordentlichen horas
cononicas mit Messen, Gesang und Geläut halten, das
Hochwürdigste ausstellen, Erbschaften und Vermächtnisse annehmen
sollten ec., dafür aber dem Ortsgeistlichen 400 fl. und später noch
50 fl. zu zahlen und eine Rente von 2 ½ Molt Korn zu Fresmersen zu
überweisen hätten. (Lipp. Reg. IV, 2665.) Dieser wurde durch
Bernhard, Edelherr zur Lippe, Marschall von Westfalen, dahin
entschieden, daß Bartold Glede dem Kirchherrn Arnd Hocker zu
Reelkirchen bei den Hochzeiten (Hauptfesten) diensthaftig sein, und
der Priester zu Wilbasen (Bartold Glede) den dritten Theil vom
Opfer „in den Kellen“, sowie seine Vorbesitzer gehabt, behalten
soll. (Lipp. Reg. IV, 2613.)
6. 1516. Joh. Pagendarm, durch welchen Edelherr Simon am 5. April 120 fl. in Münster zur Beseitigung einer Beschwerde des dortigen Domcapitels wegen geistlicher Forderungen an ihn auszahlen läßt. (Lipp Reg. IV, 3005.)
7. Der erste evangelische Pastor war 1541 Conrad Meier aus Lemgo, welcher Mönch in Minden gewesen war und die evangelische Lehre angenommen hatte, als er Luther und Melanchthon „mit vieler Aufmerksamkeit“ in Wittenberg gehört. Von dort zurückgekehrt, wurde „dieser fromme und gelehrte Mann“ Prediger zu Minden und bei der Einführung der Reformation in Lippe nach Blomberg berufen. (Blombergae constituitur pastor Conradus Mejerus Lemgoviensis (Hamelmann p. 815); ex hoc oppido non scio quenquam singulariter doctum esse ortum, tantum quod ibi Conradus Meyerus ... fideliter Evangelium doceat magna diligentia (ibid. pag. 250). In Blomberg unterrichtete er nicht nur die Unwissenden, sondern überzeugte auch die Geistlichen von der Wahrheit. (Puhstkuchen S. 52.) Bei Einführung des Interims in Lippe, wurde er im Jahre 1547 abgesetzt. „Conradus Mejerus deponitur, quia fuisset monachus. (Hamelmann p. 819) Doch wurde er im Jahre 1553 wieder in sein Amt eingesetzt und zum dritten Superintendenten ernannt, als solcher hatte er die Aufsicht über die Kirchen von Bega, Bösingfeld, Alverdissen, Barntrup, Sonneborn, Reelkirchen, Schwalenberg, Elbrinxen und Wöbbel. Das Kirchenvisitationsprotokoll von Corvinus aus dem Jahre 1542 charaktrisirt Meyer als einen vir doctus, facundus, flagrans amore promovendae pietatis et concreditarum ovium pastor egregie
