Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/191
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| Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881 | |
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Kirche zu Langenholthusen wegen eines lange streitig gewesenen
Zehnten agrorum novalium tam cultorum quam
colendorum, indem sie die eine Hälfte des Zehntens der
Kirche abtreten und die andere behalten, unter der Bedingung, daß
wenn Gottschalk von Kallendorp, „ad quem predicta ecclesia
principaliter respicit, de consensu et ordinatione incusaret
(recusaret) decime manerent dissensione sub priori.“
(Lipp. Reg. I, 382.)
Am 10. August 1323 bescheinigt Dietrich von dem Werder, Lippolds Sohn, daß er den Rittern Johann von Callendorp mit den Gütern, welche dessen Vorfahren von seinen Vorfahren besessen und mit dem „Kerclene" zu Holzhusen und was dazu gehöre, schon von alten Zeiten belehnt, und Niemand sonst von ihm die Güter empfangen habe. (Lipp. Reg. II, 688.).
Simon I. E. H. zur Lippe und Otto Graf von Ravensberg beurkunden am 2. Sept. 1325, daß vor ihnen alle Streitigkeiten, welche zwischen dem Ritter Jordan von Callendorp und seinem Sohne Jordan und andererseits Heinrich von Callendorf, Gottschalks Sohne, über die von Letzterem bei seinen Lebzeiten besessenen Güter dahin beigelegt worden seien, daß Erstere auf alle diese Güter, auch die Collation que dicitur de Lenware ecclesie in Langenholthusen et aque dicte Kalle verzichtet habe. (Lipp. Reg. II, 703.)
Deßhalb kann die Jahreszahl 1350, welche in der Kirche an einer dem Thurme nahen Stelle des Gewölbes steht, nicht das Erbauungsjahr derselben bezeichnen; vielleicht giebt sie entweder das Erweiterungsjahr, oder gleich wie die Jahreszahl 1522, die man an dem nordwestlichen Strebpfeiler sieht, Neudecorationsperioden der Kirche an. Als in der Braunschweigischen Fehde gegen Lippe und Everstein von 1404-1409 „Raub und Brand" auf dem Kirchhofe zu Langenholzhausen vorkam, scheint die Kirche unverletzt geblieben zu sein. (Lipp. Reg. III, 1608.)
Die Kirche zu Langenholzhausen hatte eine ihrer Glocken von Lüdenhausen. In einem zwischen Friedrich de Wend und E. D. Bernhard zur Lippe im Jahre 1463 ausgebrochenen Rechtsstreite, kommt unter Anderem auch die Anschuldigung vor: die Glocke zu Lüdenhausen sei weggeführt, obwohl die Kirche von ihm zu Lehn gehe und das Dorf Lüdenhausen ihm gehöre ec. Die geschworenen Räthe, Ritterschaft und Städte der Herrschaft Lippe als Schiedsleute vergleichen beide am 1. Oct. 1481 in Betreff dieses Punktes dahin: die von Lüdenhausen nach Langenholzhausen gekommene Glocke, sowie alle
