Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/029
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881 | |
| Inhalt | Ortsverzeichnis | |
|
<<<Vorherige Seite [028] |
Nächste Seite>>> [030] |
| fertig | |
| Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen. | |
Amtsgehülfe Exters Hermann Koch oder Coitenus, ein von Lippstadt
vertriebener Zeuge der evangelischen Wahrheit, (superioribus
annis per Joannem ducem clivensem et Simonem Comitem Lippiensem ex
urbe Lippia propter veram doctrinam ejectum. Hamelmann p. 815)
welcher in Detmold gestorben ist; die letztere Johann Wilhelm Torrentius, der 1556
nach Brake berufen und auf der in demselben Jahre gehaltenen Synode
zu Brake zu einem der Superintendenten ernannt wurde. (Siehe das
Genauere v. ihm bei Brake Nro. 3.) Mit dem Jahre 1566 erhielt die
Kirche zwei Pastoren, wovon der erste immer der
Generalsuperintendent war. Die dritte Predigerstelle wurde erst im
Jahre 1765 gestiftet. „Nachdem aber eine dritte Pfarre bei dieser
großen Gemeine nicht nur 1765 eingeführt, sondern auch nachhero
verordnet ist, daß der zweyte Prediger dem dritten einen Theil
seiner Einkünfte sowol als Arbeit abgeben soll, so gilt nun die
zweite Pfarre, (welche 1765 zu 410
veranschlagt war, nach dem neuesten
Anschlage von 1878 trägt sie 3727 M.) nicht mehr als 350
, die dritte aber 180
(nach dem neuesten Anschlage hat sie ein
Einkommen von 2848 M.) – 1777 aber ist die fernere
Veränderung zur Verbesserung getroffen, daß der zweite und dritte
Prediger vermittelst Theilung der Gemeine in der Stadt und auf dem
Lande in zwei gleiche Theile fast gleiche Arbeit und auch nicht gar
zu ungleiche Besoldung haben sollen. 1778 ist diese Eintheilung
wieder dahin verändert, daß der zweite Prediger neben der ganzen
Stadt die herrschaftliche Meyerey Johannettenthal, Herberhausen und
Brunnenbrok sich erwählet, auch noch die Bauerschaft Hakedahl,
Eichholz und Sporke, weil sie nahe und gemächlich liegen, dazu
genommen, alles übrige aber dem dritten Prediger überlassen hat.“
(Althof Mansc.)
Die heutige Ordnung ist die, daß der Generalsuperintendent als erster Pastor nur predigt und einzelne Amtshandlungen in der Kirche versieht, der zweite Pastor außer der Predigt die Kirchenbuchführung, Seelsorge und alle geistlichen Amtshandlungen der reformirten Stadtgemeinde, der dritte außer der Predigt, die Kirchenbuchführung, Seelsorge und die Ministerialgeschäfte der Landgemeinde zu versehen hat. (Siehe Nro. 15 der Pastöre der dritten Pfarre Detmolds.)
Die Kirchenbücher der zweiten und dritten Pfarre sind ganz vollständig von 1800 ab vorhanden, doch reichen die ältesten bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts.
Die zweite und dritte Pfarre (reformirte Stadt- und Landgemeinde) hat jährlich an Geborenen 318, Confirmirten 207, Copulirten 76 Paare, Gestorbenen 200, Communicanten 3677 nach 5jährigem Durchschnitt.
