Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/021
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| Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881 | |
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so sich zu Lemgo verhält oder verhalten wird, das Amt Varenholz und
Sternberg und dem Superintendenten bei Unserm Hofe (Brake) das Amt
Brake, Blomberg, Schwalenberg und Aldenburg sammt allen darin
gehörigen Kirchen die jährlichen Visitationes anvertrauet
und befohlen seyn sollen! etc.“-
Die Kirchenordnung von 1684 fügt diesem hinzu, dass der Commissarius generalis ecclesiasticus, d. i. der Generalsuperintendent, stets der Superintendent der Classe Detmold sein, die übrigen beiden Superintendenten aber keinen bestimmten zugewiesenen Platz haben, sondern in loco ihres Predigerdienstes, es sei in einer Stadt oder auf dem Lande, verbleiben können. –
Bis zum Erlaß der Synodalordnung im Jahre 1876 wurden die drei Superintendenten vom Landesherrn ernannt; von der Zeit an werden sie von den Predigern und weltlichen Vertretern der Classenversammlungen gewählt und hat die Classe Detmold außer dem Generalsuperintendenten einen besonderen Superintendenten. (§ 25 der Verordnung vom 18. Februar 1876.)
[bearbeiten] A. Die Kirchen, Pfarren und Prediger der Classe Detmold.
(I. Classe.)
Die jetzigen Pfarren der Classe Detmold: Detmold, Augustdorf,
Haustenbeck, Heiden, Heiligenkirchen, Horn, Lage, Meinberg,
Oerlinghausen, Schlangen, Schötmar, Stapelage, Salzuflen, Wüsten,
Lipperode und die lutherische Pfarre Bergkirchen fallen mit
Ausnahme von Lipperode, das in der Kölner Diöcese, im Archidiaconat
Soest in Bructerergau lag, und Schlangen’s nebst den in neuerer
Zeit gegründeten Parochieen Haustenbeck und Augustdorf, welche, im
alten Padergau gelegen, zum Archidiaconate des Paderborner
Domprobstes gehörten, bezw. gehört haben würden, sämmtlich in den
durch die päpstlichen Commissarien im Jahre 1231 definitiv
festgesetzten Archidiaconatsbezirk Lemgo (sedes Lemego)
der Diöcese Paderborn, welcher den alten Thiatmelligau, nämlich den
ganzen mittleren und westlichen Theil des Lippischen Landes umfaßte
und unter dem Thesaurar des Paderborner Domcapitels dem sogenannten
Domküster, oder dessen Stellvertreter, dem Vicearchidiacon stand.
(Siehe Preuß die Lipp. Gaue und Holscher Bisthum Paderborn in der
Zeitschrift für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Münster
1878 und 1879). Dieser erneuerte seine Ansprüche auf das
Besetzungsrecht und Zahlungen von den Inhabern jener Pfarren bis
zum zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts, worüber das Nähere bei
den einzelnen verzeichnet ist.
