Gerichtsverhältnisse in Wolbeck um 1570

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Muenster-port-wap.jpg - Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Wolbeck (historisch) > Wolbeck > Gericht Wolbeck > Gerichtsverhältnisse in Wolbeck um 1570

Zeitschiene vor 1803

Gerichtsverhältnisse in Wolbeck um 1570

Bericht (undatiert) des Stadtrichters von Wolbeck über die zeitlichen Gerichtsverhältnisse in Wolbeck.

  • Zum dritten sagt der Richter, dass die beiden Gerichte
    • das bürgerliche Gericht binnen der Stadt und
    • das peinliche Halsgericht auf der Hoenwarde seinem gnädigen Landfürsten und Herrn von Münster gehören.
  • Zum vierten sagt der Richter,
    • dass das bürgerliche Gericht unter dem Rathause binnen Wolbeck,
    • das peinliche Gericht aber auf der Hoenwarde gehalten wird, in nächster Nähe des Platzes, an dem die Übeltäter gerechtfertigt werden.
  • Zum fünften sagt der Richter, dass das peinliche Halsgericht auf der "wyden hayden" (weiten Heide) abgehalten wird, mag`s auf's bequemste abgehalten werden zu Wolbeck, weil die Gefangenen von dem Hause Wolbeck gefänglich gebracht und eingezogen werden.
  • Zum sechsten sagt der Richter, dass kein Kirchspiel mehr in das Gericht Wolbeck gehört als allein die Stadt und das Kirchspiel Wolbeck, die Paelbauerschaft und die fünf Westerbauern.
  • Zum siebensten sagt der Richter, dass er in Wolbeck seßhaft sei, und dass das Richterant garnicht soviel aufbringe, davon man den Schreiber halten könne. Was aber das Gericht anbelangt, so schreibe er selber. Was die "vortrefflichsten" Geschäfte anlangt, dazu fordere er einen geschickten Gesellen, um solche zu schreiben.
  • Zum neunten sagt der Richter, dass das Gericht zu Wolbeck unter dem Rathause gehalten wird, dass zum Gericht Wolbeck kein Kirchspiel gehöre ausser Wolbeck und den Paelbauern und den Westerbauern, nämlich Schulte Weddendorpp, Dyrick the Weddendorp, Eschmann, Kerkendorp und Broelmann, im Kirchspiel Alverskirchen gesessen; die Kirchspielskirche Albersloh aber ist ein halbes Meilchen von Wolbeck gelegen und gehört nicht an das Gericht dort.
  • Zum zehnten sagt der Richter, dass er (Gott Lob) selbst schreiben und lesen könne, und neben anderen verständigen und geschickten Männern die gemeinhin anfallenden Parteisachen zur Entscheidung selbst anhört, und diese Sachen neben den Verständigen vertreten helfe und "verschreie", auch das Gericht in eigener Person besitze und bekleide.
  • Zum elften sagt der Richter, er sei, ohne sich zu rühmen, frei, echt und recht von ehelichen Eltern, auch ein Bürgerkind aus Düsseldorf geboren, und (Gottlob) aller Dinge "unverläumdet".
  • Auf den zwölften Artikel antwortet der Richter, dass er von dea Richteramt garnichts mehr hat als allein das "Entsetzt"gelt, das 15 Pfennige beträgt, wenn gemeine Sachen vorkommen, und sechs Pfennige von jedem Urteil.
  • Den dreizehnten Artikel anlangend sagt der Richter, dass, wenn unter dem Rathaus zu Wolbeck bürgerlich verhandelt zu werden pflegte, alsdann die beiden Bürgermeister mit Namen Gerhardt Ackolck und Claes Kralle und noch zwei, nämlich Johann Heggemann und Simon Huyssbrandt als Beisitzer des Gerichts dabei sind, auf dass das Gericht zu Recht bekleidet und besetzt werde. Wenn man aber peinlich zu verhandeln pflegte, seien dabei des gnädigen Herrn Fürsten und Herrn von Münster Amtsleute zu Wolbeck neben den Freischöffen aus Wolbeck, nämlich Gerhardt Ackolck, Johann Heggemann, Simon Huysbrandt, Claess Kralle, Herman Huyssbrandt, Pauwel Schwerbroich und Henrich Schenckell, auf dass das peinliche Halsgericht zu Recht besetzt und bekleidet werde. Vor dasselbe peinliche Halsgericht gehören auch die Kirchspiele Sendenhorst, Albersloh, Drensteinfurt, Rynckenrott, Hoitmar und Wolbeck, die alle an das peinliche Halsgericht beschieden werden. Demnach sind dabei auch fünf Stuhlfreie als Urteilsweiser, nämlich: Berndt ter Straiten binnen Sendenhorst, Lendermann und Hoen, beide im Kirchspiel Herbern, Nyssman im Kirchspiel Sendenhorst, Wyggermann im Kirchspiel Ascheberg gesessen. [1]

Zeitliche Beamte in Wolbeck

  • 1543 Johan Akolck, Richter zu Wolbeck, Clawesz Kotter, Bürgermeister zu Wolbeck, Frederyck Meyg, Schreiber, Gerdt van Münster und Dyrick Frydach, Frone zu Wolbeck
  • 1548/1550 Johan Akolck, Richter zu Wolbeck des Bischofs Franz von Münster
  • 1569 Gerhardt Akolck und Simon Huisbrandt, Provisoren und Kirchengeschworene zu Wolbeck
  • 1574 / 1579 Tylman Scholle, geschworener Richter zu Wolbeck
  • 1574 Johan Schade, Lic. jur.
  • 1574 Tylman Ryck, Vogt zu Wolbeck
  • 1579 Bernt Ackolck und Tonnis Gronninck, Kirchenprovisoren von Wolbeck
  • 1585 Berndt Akolck und Dietherich Swerbrock, Bürgermeister der Stadt Wolbeck
  • 1589 Bernhart Akolck und Dirick Schwerbrock, Bürgermeister der Stadt Wolbeck
  • 1589 Gerhart Akolck und Johan Volbert Kirchenvorsteher (Tempelierer) zu Wolbeck,

Erwähnte Namen von Bürgerfamilien

  • 1548 Symon Huysbrandt und Elze thom Santwege, seine Gattin, Bürger der Stadt Wolbeck
  • 1556 Johan Huysbrandt, Bürger in Wolbeck und Einwohner der Stadt Münster

Fußnoten

  1. Quelle: Oppenheim, Karl:Das Gerichtswesen im Münsterland (1954)

Bibliografie

Archiv

Weblinks

Offizielle Webseiten