Gerichtsgeschworener

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Berufsbezeichnung

Bedeutung: Schöffe, Mitglied eines Ortsgerichtes (z.B. Dorfgericht)

auch: Gerichtsverwandter

aber: in Württemberg (weder Schöffe noch Laienrichter) sondern Mitglied des Gerichts, also des Gremiums, das man heute als Gemeinderat bezeichnen würde