Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/090
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart | |
| Inhalt | |
| <<<Vorherige
Seite [089] |
Nächste
Seite>>> [091] |
| korrigiert | |
| Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. | |
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] 5. Die Herren von Orsbeck zu Wensberg.
[bearbeiten] A.
Diederich von Orsbeck zu Wensberg hatte mit seiner Gattin Irmgard von Diepenbroick genannt Roufftesch etwa zwei Kinder: Anna von Orsbeck verh. mit Thomas von der Brohl, deren Tochter Margaretha von der Brohl im J. 1583 Christoph von Roishausen heir.; sodann
[bearbeiten] B.
Wilhelm von Orsbeck Herr zu Wensberg und Vehn, Jülichscher Cantzler und Amtmann der Grafschaft Neuenahr, der mit seiner Gattin Maria von Metternich, neben vier geistlichen Töchtern, folgende Kinder hatte:
- 1. Engelbrecht von Orsbeck (C).
- 2. Eremunt von Orsbeck Herr zu Efferen und Mertzenich, Pfaltz-Neuburgischer Rath, Jülichscher Kammer-Präsident und Amtmann zu Blanckenberg, war verheir. mit Anna Gertrud von Binsfeld, und ist 1623 kinderlos gestorben.
- 3. Reinard von Orsbeck St. Johannis Ordens Ritter Commendator zu Trier, Adenau und Niederwesel.
- 4. Irmgard von Orsbeck heir. 1575 Roland von Waidenburg genannt Schenckern zu Unterbach, Amtmann zu Mettmann.
- 5. Eva von Orsbeck verh. mit einem Herrn von Bourtscheid zu Büllesheim.
[bearbeiten] C.
Engelbrecht von Orsbeck Herr zu Wensberg, Amtmann der Grafschaft Neuenahr, Aemter Sinzig und Remagen, heir. 1573 Elisabeth von dem Bongart zu Paffendorf, und ist 1615 gestorben. Seine Kinder sind folgende:
- 1. Werner von Orsbeck Domherr zu Worms starb vor dem Vater.
- 2. Wilhelm von Orsbeck Domherr und Capitular zu Trier starb 1629. Nach Tod seines Oheims erhielt er das Haus Efferen zur Leibzucht.
- 3. Reinard von Orsbeck weltlichen Standes starb 1620 ohne Kinder.
