Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/072
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und ist weit entfernt, die Gerechtsame, die seiner Nachbarin Maria
von Merode Frau zur Heyden auf den Schoenauer Gütern zuständig war,
anzuerkennen. Im J. 1491 den 19. März liess er durch einen Notarius
ein Zeugenverhör anstellen, worin die Schoenauer Lehenleute auf Eid
und Gewissen die an sie gestellten Fragen beantworten. Dieselben
bezeugen, dass Groenendahl seit ihrem Gedenken und auch so wie sie
von ihren Eltern sagen gehört, allzeit nach Schoenau lehenrührig
gewesen; dass nur der Herr zu Schoenau diejenigen, die dort
brüchtig geworden, stets zur Strafe gezogen, und dass niemand
anders dort einige Gerechtigkeit genossen. Ferner dass ein
missethätig Weib Namens Liesgen zu Schoenau im Thurm gefänglich
gesessen, von dannen ausgeführt, gerichtet und auf der Richtstatt
begraben worden, die daher noch jetzt Liesgens Grab genannt werde.
Wiederum dass Claes von dem Hirtz Feuer angestochen, zum Hirtz
eingebrannt, und darum in den Thurm zu Schoenau geworfen, daselbst
gestorben und in einer Sägekaul begraben worden: und dass sie
dagegen nicht Klage noch Widerspruch vernommen hätten. Gefragt, wie
es mit den Vercken stehe, haben die Lehenleute geantwortet, dass
sie seit ihrem Gedenken, wann Eicheln gewachsen, ihre Vercken auf
den Busch gethan hätten, und keinem von ihnen sei es kundig, dass
jemals von solchen Vercken Geld oder Schatzung gefordert worden,
wiewohl nun binnen drei oder vier Jahren die Frau von der Heyden
jedes Vercken auf ein Geld gesetzt, und so die Freiheit der
Lehenleute von Schoenau aufgehoben habe. Ferner gefragt wegen des
Gemahls, haben sie auf ihren Eid betheuert, dass sie gesehen, wie
der Müller von der Heyden einem Lehenmanne von Schoenau eine Zeit
lang das Pferd in Beschlag gehalten, und es dann wieder
zurückstellen und den Schaden vergüten müssen; denn sie seien an
keine besondere Mühle gebunden; sie könnten ihr Korn mahlen lassen,
wo es ihnen am gelegensten. Endlich gefragt, ob sie jemanden je
Schatz- oder sonst Dienstpflichtig gewesen, haben dieselben
Lehenleute gesprochen, dass sie von ihren Vorfahren nie vernommen,
noch selbst in ihrem Leben je gesehen oder gehört, dass die
