Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/026
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andern Reichsfürsten jene vier hohe Diener erhalten habe, die unter
dem Namen »erfamptlude« bekannt sind. Allein die Grafen
von Jülich haben gewiss schon lange vorher an ihrem Hofe solche
fürstliche Diener gehabt. Aus dem Diplom, worin Graf Wilhelm im J.
1331 den Ritter Gerart zu seinem Erbkämmerer ernennt, geht klar und
deutlich hervor, dass derselbe dies Amt schon seit längerer Zeit
bei ihm bekleidete; überdies enthält es eine Andeutung, dass die
drei andern Erbämter gleichfalls von älterem Datum sind: wie denn
ja auch der erste Erbschenk Heinrich ein Sohn des Mundschenks
Heinrich von Froitzheim genannt wird .[1] Daher ist das
Kaiserliche Diplom v. J. 1336 in Beziehung auf die vier Würden und
ihre Träger vielmehr nur als eine Bestätigung zu betrachten. — Hier
ist nun zu bemerken, dass weder Gerart, noch seine nächsten
Nachkommen sich selbst Erbkämmerer geschrieben haben; der Gatte der
Nella von Bergerhausen ist der erste, der sich diesen Titel selbst
beilegt. So würden wir denn über Gerarts nächsten Nachfolger im
Amte ganz im Unklaren sein, wenn sich nicht jene für unsere
Geschichte so wichtige Urkunde erhalten hätte, worin Herzog Wilhelm
im J. 1361 das dem Reynart von Schoenau Herrn zu Schoenvorst
vormals verschriebene Land Caster wieder zurücknimmt, und ihm
dagegen Monjoye und Cornelymünster verpfändet. Unter den Zeugen bei
dieser Handlung kommen auch die damaligen vier Erbamtleute vor. Als
Erbkämmerer findet sich dort der Ritter Reynart von dem
Bongart.[2]Derselbe ist Gerarts Sohn aus dessen Ehe mit
Sybilia. Die Nachrichten über ihn sind dürftig. Vom Ritter Werner
von Breidenbent kaufte er im J. 1361 Haus und Hof gelegen in
Kockerel zu Aachen, genannt das Haus zum Pütz, »dat wilne was
Heinrichs van dem Putz«.[3]Zuletzt finde ich ihn erwähnt im
J. 1373, wo er einen Erbzins von zwei Mark aix
