Ganerbe
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[bearbeiten] Übersicht
- Ganerbe (frühalthochdeutsch ganarp[e]o). Miterbe, Glied einer Erbengemeinschaft.
- Ganerben: die Gesamtheit der zu einem Erbe Berufenen (lat. coheredes), die auf dem ungeteilten Erbe zusammen lebt.
- Ganerbschaft. Adelsgenossenschaft, Ganerbengeschlecht,
Ganherrschaft, unter Mitgliedern des Adels, meist der
Reichsritterschaft durch Vertrag begründet (Burgfrieden,
Erbeinigung, pax castrensis).
- Ein gemeinsamer Haushalt der Ganerben war in der Regel nicht der Fall; Ganerben leben durch Mutscharung getrennt.
- War die Ganerbschaft ein Lehen, fand Gesamtbelehnung statt.
[bearbeiten] Bibliografie
Siegel, H.: Das deutsche Erbrecht nach den Rechtsquellen des Mittelalters (1853).
