Ganerbe

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[bearbeiten] Übersicht

  • Ganerbe (frühalthochdeutsch ganarp[e]o). Miterbe, Glied einer Erbengemeinschaft.
  • Ganerben: die Gesamtheit der zu einem Erbe Berufenen (lat. coheredes), die auf dem ungeteilten Erbe zusammen lebt.
  • Ganerbschaft. Adelsgenossenschaft, Ganerbengeschlecht, Ganherrschaft, unter Mitgliedern des Adels, meist der Reichsritterschaft durch Vertrag begründet (Burgfrieden, Erbeinigung, pax castrensis).
    • Ein gemeinsamer Haushalt der Ganerben war in der Regel nicht der Fall; Ganerben leben durch Mutscharung getrennt.
    • War die Ganerbschaft ein Lehen, fand Gesamtbelehnung statt.

[bearbeiten] Bibliografie

Siegel, H.: Das deutsche Erbrecht nach den Rechtsquellen des Mittelalters (1853).

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