Landessozialgericht

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Inhaltsverzeichnis

Der Begriff

Das Landessozialgericht (LSG) ist in Deutschland die mittlere Instanz innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

196 - Landessozialgericht - {deu=Landessozialgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landessozialgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp Sozialgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landessozialgerichtes>,
 ist (auf deu) Sozialgericht,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt/Objekttyp ist das Bundessozialgericht. Am Objekt/Objekttyp Landessozialgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Bundessozialgerichtes>,
 ist (auf deu) Landessozialgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Landessozialgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (in Deutsch).
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