Weichbild
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[bearbeiten] Begriffsklärung
Gemäß Haberkern/Wallach[1] bezeichnet das "Weichbild ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst."
[bearbeiten] Niedersachsen
In Niedersachsen bezeichnete das Weichbild den Flecken.
[bearbeiten] Schlesien
In Schlesien bezeichnete das Weichbild den Kreis.
[bearbeiten] GOV-Objekttyp
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist Weichbild,
[bearbeiten] Literatur
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
