Weichbild

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Begriffsklärung

Gemäß Haberkern/Wallach[1] bezeichnet das "Weichbild ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst."

[bearbeiten] Niedersachsen

In Niedersachsen bezeichnete das Weichbild den Flecken.

[bearbeiten] Schlesien

In Schlesien bezeichnete das Weichbild den Kreis.


[bearbeiten] GOV-Objekttyp

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist Weichbild,

[bearbeiten] Literatur

  1. HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
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