GOV/Objekttyp 108
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[bearbeiten] Gutsbezirk
[bearbeiten] Begriffsklärung
Was das Objekt beschreibt
[bearbeiten] Verwendung
Zusammenhang, in dem das Objekt verwendet wird.
[bearbeiten] Eigenschaften
Ein Gutsbezirk kann eine Position haben, wenn er mit dem Ort identisch ist. Ist er nur als Verwaltungseinheit darzustellen, dann keine Position angeben.[bearbeiten] Übersetzungen
noch zu ermitteln
[bearbeiten] Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist Gutsbezirk,
[bearbeiten] Hierarchie - untergeordnete Objekte
Am untergeordneten Objekt steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>,
worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Gutsbezirks
ist.
Beispiel Vorwerk Hoch Fietz im GOV. Hierin ist FIEETZJO94DB
die GOV-Kennung des Gutsbezirkes, zu der das Vorwerk gehört. Das
Vorwerk wird in der Quelle als Wohnplatz genannt, daher die
Bemerkung in der Quellenangabe.
FIEETZJO94DC
gehört zu FIEETZJO94DB sagt source_185945,
heißt (auf deu) Hoch Fietz sagt source_185945 (Wohnplatz 1.115),
ist (auf deu) Vorwerk,
liegt bei 54.1°N 18.33°O;
[bearbeiten] Hierarchie - übergeordnete Objekte
Der Gutsbezirk kann folgenden Objekten zugeordnet sein:
Im GOV-Quicktextdes Gutsbezirk-Objektes steht:
gehört zu <GOV-Kennung>,
worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Objektes darüber
ist.
Beispiel Gutsbezirk Alt Fietz im GOV. Hierin ist
object_218095 die GOV-Kennung des Kreises.
Die Gutsbezirke wurden in Deutschland fast alle aufgelöst. Im
Beispiel ist 1920 das Jahr der Auflösung. Da aus dem Gutsbezirk
dann ein Ort wurde, ist hier die Position angegeben.
FIEETZJO94DB
gehört zu object_218095 sagt source_185945,
heißt (auf deu) Alt Fietz sagt source_185945 (Gutsbezirk 1.115),
ist ab 1920 (auf deu) Ort,
ist bis 1920 (auf deu) Gutsbezirk,
liegt bei 54.08°N 18.32°O;
[bearbeiten] Ähnliche Objekttypen
[bearbeiten] Besonderheiten
Oftmals besteht ein Ort aus einem Gutsbezirk und einer
gleichnamigen Landgemeinde. Dann sollten beide Objekte angelegt
werden. Erscheint das nicht praktikabel, dann sollte mindestens ein
Hinweis gegeben werden, etwa:
TEXT: Status - Landgemeinde und Gutsbezirk :TEXT,
[bearbeiten] Literatur
Verweis auf Gesetze, Bücher
| Kann eine (einzelne) Position haben | ja | |||
| Kann an einem Ort stehen | nein | |||
| Kann etwas repräsentieren | nein | |||
| Gebiet | Zeitraum | Ebene 1 | Ebene 2 | |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | ab 1871 bis 1927/1929 | Gutsbezirk | Wohnplatz oder ein Orts-Objekt mit oder ohne Position | |
| Gebiet | Zeitraum | Ebene 1 | Ebene 2 | Ebene 3 |
| Deutschland | ab 1871 bis 1927/1929 | Regierungsbezirk | Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis | Gutsbezirk |
| Preußen | ab 1815 bis 1927/1929 | Regierungsbezirk | Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis | Gutsbezirk |
