GOV/Objekttyp 108

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Gutsbezirk

[bearbeiten] Begriffsklärung

Was das Objekt beschreibt

[bearbeiten] Verwendung

Zusammenhang, in dem das Objekt verwendet wird.

[bearbeiten] Eigenschaften

Ein Gutsbezirk kann eine Position haben, wenn er mit dem Ort identisch ist. Ist er nur als Verwaltungseinheit darzustellen, dann keine Position angeben.

[bearbeiten] Übersetzungen

noch zu ermitteln

[bearbeiten] Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist Gutsbezirk,

[bearbeiten] Hierarchie - untergeordnete Objekte


Am untergeordneten Objekt steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>,

worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Gutsbezirks ist.
Beispiel Vorwerk Hoch Fietz im GOV. Hierin ist FIEETZJO94DB die GOV-Kennung des Gutsbezirkes, zu der das Vorwerk gehört. Das Vorwerk wird in der Quelle als Wohnplatz genannt, daher die Bemerkung in der Quellenangabe.

FIEETZJO94DC
        gehört zu FIEETZJO94DB sagt source_185945,
        heißt  (auf deu) Hoch Fietz sagt source_185945 (Wohnplatz 1.115),
        ist (auf deu) Vorwerk,
        liegt bei 54.1°N 18.33°O;

[bearbeiten] Hierarchie - übergeordnete Objekte

Der Gutsbezirk kann folgenden Objekten zugeordnet sein:


Im GOV-Quicktextdes Gutsbezirk-Objektes steht:
gehört zu <GOV-Kennung>,

worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Objektes darüber ist.
Beispiel Gutsbezirk Alt Fietz im GOV. Hierin ist object_218095 die GOV-Kennung des Kreises.
Die Gutsbezirke wurden in Deutschland fast alle aufgelöst. Im Beispiel ist 1920 das Jahr der Auflösung. Da aus dem Gutsbezirk dann ein Ort wurde, ist hier die Position angegeben.

FIEETZJO94DB
        gehört zu object_218095 sagt source_185945,
        heißt  (auf deu) Alt Fietz sagt source_185945 (Gutsbezirk 1.115),
        ist ab 1920 (auf deu) Ort,
        ist bis 1920 (auf deu) Gutsbezirk,
        liegt bei 54.08°N 18.32°O;

[bearbeiten] Ähnliche Objekttypen

Forstgutsbezirk

[bearbeiten] Besonderheiten

Oftmals besteht ein Ort aus einem Gutsbezirk und einer gleichnamigen Landgemeinde. Dann sollten beide Objekte angelegt werden. Erscheint das nicht praktikabel, dann sollte mindestens ein Hinweis gegeben werden, etwa:

TEXT: Status - Landgemeinde und Gutsbezirk :TEXT,

[bearbeiten] Literatur

Verweis auf Gesetze, Bücher

Kann eine (einzelne) Position haben ja
Kann an einem Ort stehen nein
Kann etwas repräsentieren nein
Gebiet Zeitraum Ebene 1 Ebene 2
Deutschland ab 1871 bis 1927/1929 Gutsbezirk Wohnplatz oder ein Orts-Objekt mit oder ohne Position
Gebiet Zeitraum Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3
Deutschland ab 1871 bis 1927/1929 Regierungsbezirk Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis Gutsbezirk
Preußen ab 1815 bis 1927/1929 Regierungsbezirk Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis Gutsbezirk
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