Freimeister
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Berufsbezeichnung
Bedeutung: Handwerksmeister, dessen Tätigkeit von der Obrigkeit erlaubt ist, obwohl er keinem Amt bzw. keiner Zunft angehört
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Handwerksmeister, dessen Tätigkeit von der Obrigkeit erlaubt ist, obwohl er keinem Amt bzw. keiner Zunft angehört