Forstwesen im Herzogtum Berg

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[bearbeiten] Politisch ökonomische Beschreibung 1740

[bearbeiten] Von dem Forstwesen

Die Forsten und Jagden könnten gut sein, rendiren aber deductis deducendis nichts. Werden darüber gar nicht ökonomisch tractiret. Die Situationes und Occasion, selbige zu nutzen sind sehr avantageux, massen Holz und Wildpret wegen die sehr nahe gelegene Städte Bonn, Cöln, Neuss, Düsseldorf allezeit zum theuersten kann verkaufet werden, und ist der ordinäre Preis von 4 Kubikfuss Brenn-Holz 3 oder 3 ½ Rthlr.

Unter allen Büschen ist der sogenannte Bensbergsche oder Grossen Erbenbusch, welcher auch die Gemarke genannt wird, der principalste; das Unterholz wird aber zur Conservation der Parforcejagd und Hütung des Viehes der Interessirten beständig ruiniret und keine Districte in Zuschlag geleget. Die junge wachsbare Bäume werden zum Nutzholz angewiesen, die alte abgängige und meist halb verstorbene Eichen bleiben stehen, und hab' selbsten über tausend Stück ganz verstorbene in zwei Tagen in gedachtem Busch gefunden.

Die Haushaltung mit dem Pflanzen ist auch gar nicht zu approbiren, massen selbige mit grossen Kosten geschiehet und darüber keine Aufsicht ist, dann die Förstern sich meistentheils auf der Jagd legen; derohalben selbige Pflanzen meist durch dem Viehe wieder ruiniret werden.

Die adeliche Häuser haben alle die kleine Jagden, ausgenommen um Düsseldorf, Benrath und ein District bei Bensberg; einige Güter haben auch auf gewisse Distance grobe Jagd. Diese letztere ist sonsten recht gut und competiret dem Landesherren. Selbiger aber hat weder Plaisir noch Nutzen davon. Sie kostet demselben jährlich über 1.000 Rthlr. und causiret denen Unterthanen grossen Schaden.

Im Amte Ratingen und Duisburgschen Busch werden wilde Pferde erzogen und alle drei oder vier Jahre eine Pferdsjagd gehalten, woran der Landesherr mit einigen Herum wohnenden von Adel berechtiget.

En général giebt es im Bergschen einen überfluss von kleinem Wildpret. Die Holz- oder Waldschneppen haben sammt denen Wachholder- oder Kramsvögeln hier vor anderen im Geschmack die Preference, und werden letztere in grösster Menge von denen Bauren in denen Bergen mit Schlagnetzen gefangen, vor welche Erlaubniss dieselbe denen zur Jagd Berechtigten in dessen District von jedem Herde 1 ad 2 Rthlr. Pacht bezahlen müssen.

  • Quelle: Preussischer Kriegs- u. Domänenrat Müntz, Richter in Xanten (1732)
    • Veröffentlichung:Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins Bd. 15 (1900), S. 170


Ämter und Unterherrschaften im Herzogtum Berg (bis 1806)

Amt Angermund | Amt Beyenburg mit  Amt Barmen | Amt Blankenberg | Amt Broich | Hauptstadt und Amt Düsseldorf  | Amt Elberfeld | Herrschaft Hardenberg | Amt Hückeswagen  | Amt Bornefeld | Amt Löwenburg | Amt Lülsdorf | Amt Mettmann | Amt Miseloe | Amt Monheim | Amt Porz | Amt Solingen mit Herrschaft Schöller | Amt Steinbach | Amt Windeck

Quelle: Wilhelm Fabricius :Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Band, Die Karte von 1789, Bonn 1898.
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