Fehde
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Fehde = Privatfehde
ein Privatkrieg, die nicht notwendig eine Missetat des Gegners voraussetzte, sondern auch z. B. wegen Besitzstreitigkeiten entstehen konnte; sie durfte (seit 1186 reichsgesetzlich) nur nach förmlicher Fehde-Ansage mittels Fehdebrief nach dreitägiger Frist beginnen.
