Familienbuch

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[bearbeiten] Beim Standesamt geführtes Familienbuch

Das Familienbuch in seiner heutigen Form wurde in Deutschland am 1. Januar 1958 in den alten Bundesländern und am 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern eingeführt.

Das Familienbuch ist eine Karteikarte, auf welcher die Angaben

  • zum Ehepaar,
  • seiner Eheschließung,
  • seinen Eltern,
  • Staatsangehörigkeit,
  • gemeinsamen Kindern
  • und seiner Namensführung,
  • ggf. auch Namensänderungen und Hinweise vermerkt werden.

Eine Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Familienbuch erstellt wird.

Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das im Besitz der Familie bleibt.

Nach dem bisher gültigen Personenstandsgesetz (Stand Anfang 2007) gilt:

Das Familienbuch wird angelegt:

  • Von Amts wegen bei jeder Eheschließung in Deutschland.
  • Auf Antrag, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde und einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist.

Das Familienbuch wird immer bei dem Standesamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich das jeweilige Ehepaar wohnt.

Ist die Ehe geschieden, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich das Paar seinen letzten gemeinsamen Wohnsitz hatte. In Berlin wird das Familienbuch nach Scheidung dort weitergeführt, wo laut Scheidungsurteil der Ehemann zu diesem Zeitpunkt wohnte. Ist einer der Ehegatten verstorben, wird das Familienbuch beim Wohnortstandesamt des überlebenden Ehegatten geführt.

Mit der Veröffentlichung des Personenstandsrechtsreformgesetzes am 23. Februar 2007 ändern sich die vorgenannten Zuständigkeiten. Zuständig für die Führung des Familienbuchs ist nun diesem Zeitpunkt der Standesbeamte, der den Heiratseintrag für die betreffende Ehe führt, das Standesamt, in dem die entsprechende Hochzeit stattfand.

Antragsteller sollten sich erkundigen, ob das benötigte Familienbuch noch beim bisherigen Standesamt geführt wird oder bereits an das Heiratsstandesamt übersandt wurde. Abhängig von Größe und Organisation der einzelnen Standesämter ist die vollständige Rückführung aller in der Bundesrepublik Deutschland geführten Familienbücher unter Umständen erst am 31. Dezember 2009 abgeschlossen.

Quellen:
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html
http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/buergerdienste/familienbuch.html

siehe auch:

[bearbeiten] Weitere Bedeutungen

  • Gelegentlich werden auch Ortsfamilienbücher im Titel als Familienbücher bezeichnet.
  • Ab und zu tragen Bücher über die Geschichte einer einzelnen Familie den Titel Familienbuch der Familie....
    Informationen über solche Bücher werden in der Kategorie:Literatur zu einzelnen Familien geführt.
  • Bücher für die Familie, z.B. Ratgeber, wurden und werden mitunter als Familienbuch bezeichnet bzw. verschlagwortet. Dies erschwert die Recherche nach genealogischer Literatur in online-Datenbanken und Suchmaschinen.
  • Familienstammbücher werden umgangssprachlich, aber falsch, auch als Familienbücher bezeichnet.
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