Erbfolge
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[bearbeiten] Einführung
Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Schema der Erbfolge. (Siehe auch Zutphensches Erbrecht.)
Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandtschaft verfahren
[bearbeiten] Schema der Erbfolge
[bearbeiten] Gesetz Teil 1
[bearbeiten] Quelle
Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)
[bearbeiten] Verwandtschaftsbezeichnungen
Im engen Zusammengang mit dem Erbrecht steht der Grad der Verwandschaft. In Testamenten werden von den Erblassern unterschiedliche Bezeichnungen für die Erbenden gewählt, dazu folgendes Schema:
