Edelhof
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[bearbeiten] Begriffsklärung
Gemäß Haberkern/Wallach[1] steht Edelhof für
- "Rittersitz" oder
- "außerhalb der Ackerflur gelegenes, geschlossenes Sonderfeld eines Edellings".
[bearbeiten] Übersetzungen
polnisch: zaścianek
[bearbeiten] Literatur
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
