Diskussion:Wehrpflicht

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Zu allgemein gefaßt

Wenn hier von der "Wehrpflicht" im Zusammenhang mit dem deutschen Kaiserreich (1871-1918) die Rede sein soll, dann müßte das auch begrifflich klarer gefaßt werden.

Rechtlicher Ausgangspunkt wäre das entsprechende Gesetz des Norddeutschen Bundes von 1867, dann die Bestimmung in der Reichsverfassung von 1871.

Auf sämtliche evtl. vorher bestehenden Wehrpflichten und Wehrpflichtsysteme (z.B. wie hier: Sachsen) einzugehen, führt wohl zu weit. --WernerE 16:58, 4. Dez. 2012 (CET)