Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren/019

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Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren
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Mecklenburg Pfarren 1.djvu
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Vereinigte, Verwaltete Kirchen) zusammengefaßt. Die Bezeichnung mag nicht gerade glücklich sein; ich fand aber keine bessere.

      Die den Pastorenreihen voraufgeschickten Notizen über frühere Pastoren (bis zum 30jährigen Kriege, fr. P.) tragen den Charakter von Anmerkungen und sollten als solche ursprünglich in Fußnoten gegeben werden, wurden dann aber doch wohl besser vorangestellt. Diese Notizen sind für die ersten 20 Pfarren den Archivakten entnommen; von da ab ist, unter gelegentlicher Heranziehung der Archivakten, über die fr. P. zusammengetragen, was sich aus Gedrucktem und Ungedrucktem irgend über sie ermitteln ließ. Die Angaben Schlie's, der meist unmittelbar aus den Akten geschöpft hat, sind zu jeder Pfarre berücksichtigt und stets genau wiedergegeben (allerdings nicht kritiklos; Schlie hat diesen Teil seines Werkes, der für ihn ja auch Nebensache war, oft etwas oberflächlich behandelt, sodaß sich manches irrige findet). Nur in der Schreibung der Namen bin ich bisweilen von ihm abgewichen, zumeist im Interesse der Uebersichtlichkeit. Im übrigen lassen sich für diese Schreibung bei ihrer völligen Willkür in damaliger (übrigens auch noch in späterer) Zeit bestimmte Richtlinien weder aufstellen noch innehalten. Ein Ausweg wäre die Aufzählung aller Namensformen gewesen, wie Schlie sie häufig (aber auch noch nicht immer vollständig) gibt, und wie sie für ein Werk über die Familiennamen nützlich gewesen sein würde; für den vorliegenden Zweck schien sie mir jedoch, von Einzelfällen abgesehen, weder unbedingt nötig, zumal da es sich vielfach um ganz belanglose Abweichungen handelt, noch – wiederum im Interesse der Uebersichtlichkeit – wünschenswert. Die latinisierten bezw. ins Lateinische übersetzten Namen habe ich in der Regel kurzerhand ins Deutsche zurückübertragen, wie dies auch von anderer Seite geschehen ist, doch ist gelegentlich der lateinische Name hinzugefügt. Beibehalten ist letzterer, wenn er heute noch in dieser Form vorkommt oder doch durch Generationen sich in derselben erhielt. Zu den eingeschalteten Ergänzungen bezw. Berichtigungen (durch die Klammerstellung als solche gekennzeichnet; nur die in Parenthese stehenden Namensabweichungen sind meistens Zusätze nach Schlie) ist stets die Quelle angegeben, sofern sie nicht schon aus der Notiz selbst hervorging. A = Archivakten (Akten des Geh. und Hauptarchivs; so immer, wo nichts anderes vermerkt ist); Cl. = Cleemann (Syll. Gustrov. und Parch.; handschriftliches mit Angabe der Fundstelle), Schr. = Schröder (Evangel. Meckl. und Wism. Erstlinge); Pf. = Pfarrnachrichten. Die Visitationsprotokolle von 1541/42, sowie die des Stifts Bützow vom Okt. 1544, auch noch einige spätere (von 1547), sind nach den Originalen im Geh. und Hauptarchiv citiert, deren für den Druck vorbereitete Abschriften Herr Pastor D. Schmaltz mir freundlichst zur Verfügung stellte. Der Zusatz „unterschrieb die Conc. Form.“ geht, wenn er sich auf die Zeit nach 1577/78 (meist mit hinzugefügtem genauerem Datum) bezieht, immer