Die Kirchenbücher Schlesiens beider Confessionen (1902)/XI
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| Die Kirchenbücher Schlesiens beider Confessionen (1902) | |
| Vorwort | Katholische Kirchenbücher | Evangelische Kirchenbücher | |
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1575 hat, ja das zu diesem Herzogthum gehörige Reichenstein alle
drei Kategorieen seit 1569. Immerhin mag es seine Richtigkeit
haben, dass erst durch den Superintendenten Leonhard Krenzheim,
also nach- 1572, im ganzen Umfang des Fürstenthums, zu dem damals
auch Wohlau gehörte, mit Ernst darauf gedrungen worden ist, dass
allenthalben Kirchenbücher angelegt und geführt wurden[1]. So reichen diese in ländlichen Parochieen, wie
Seiffersdorf (Kr. Liegnitz) und Dittersbach-Herzogswaldau (Kr.
Lüben), bis 1579 zurück. Auch dann noch freilich hing die Führung
mehr vom Gutbefinden des Stelleninhabers als von der Anordnung der
Landesregierung ab, wie 1599 der Pfarrer Paul Schreiber in Zedlitz
(Kr. Steinau) die Anlegung des ersten Taufbuches nur als „gut,
nützlich und nothwendig" begründet[2]. In der nicht
ohne Beziehung zu Oberschlesien stehenden Herrschaft Freudenthal
ordnet Heinrich der Aeltere von Würben 1591 an[3], die
Täuflinge sammt ihren Eltern und Pathen, die Verlobten und die
Verstorbenen ins Kirchenbuch einzuzeichnen, „allerlei Ursach und
Nachrichtung halber". Man darf darum annehmen, dass auch
Oberschlesien nicht zu spät Kirchenbücher gehabt haben wird, wie
denn Rösnitz (Kr. Leobschütz) dieselben von 1581 an besitzt.
In den Territorien, wo keine evangelische Landesregierung auf die Einrichtung kirchlicher Ordnung bedacht war, wird der Vorgang der benachbarten evangelischen Fürstenthümer nicht ohne Einfluss geblieben sein. Von Jauer wird berichtet, dass der erste evangelische Pfarrer, M. Joh. Curcer (seit 1564), 1567 angefangen habe, die Verstorbenen und Getauften aufzuzeichnen und von der Kanzel zu vermelden. In der That ist der Chronist im Stande, ähnlich wie das Pol von Breslau thut, von diesem Jahr an die genauen Zahlen der Geborenen und Gestorbenen für Jauer mitzutheilen[4]. Auch Waiden burg hat Kirchenbücher von 1574 an und Rudelstadt von 1593.
- ↑ Ehrhardt, Presbyterologie IV. S. 170.
- ↑ Eintragung in dem betr. Taufbuche.
- ↑ Abgedr. in den Schriften der histor.-Statist. Section Mährens IX. S. 342 ff.
- ↑ In den von Rhonius, Epist. de quibusdam ined. histor. Siles. scriptor. II., erwähnten Annales Jaurani, die als Msc. der Bresl. Stadtbibl. in Abschr. noch vorhanden sind.
