Deutsche und französische Kultur im Elsass/061
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klarsten zum Ausdruck. Allerdings zeigt das Grenzland diese
Gegensätze in einer Schärfe, wie sie in den Mutterländern
Deutschland und Frankreich nicht hervortreten. In Altdeutschland
hat der erwerbsthätige Bürgerstand und die Arbeiterklasse eine
wachsende soziale und kulturelle Bedeutung erlangt, und
andererseits hat die französische Bureaukratie und das
Litteratentum der Hauptstadt einen Anteil an dem sozialen und
kulturellen Leben der französischen Nation genommen, der im Elsass
nur ungenügend zum Ausdruck kommt. Aber wahr bleibt
nichtsdestoweniger, dass in Frankreich der erwerbsthätige
Bürgerstand, in Deutschland dagegen die erwähnten Berufsstände und
der Geburtsstand des Adels die sozial herrschende Klasse bilden und
die nationale Kultur in allen ihren Beziehungen am deutlichsten
verkörpern. Nur eine Ausnahme besteht seit einiger Zeit in
Altdeutschland, und sie tritt auch im Elsass deutlich zu Tage.
Diese Ausnahme ist die Sozialdemokratie. Diese Kulturbewegung hat
ihren Träger in der industriellen Arbeiterklasse. Aber so bedeutsam
sie ist, sie bleibt zu neu und vereinzelt und kann die wesentlichen
Züge der deutschen Kultur nicht verändern.
Betrachten wir nun die Kultur der Deutschen in ihren wichtigsten und von der französischen Kultur am meisten verschiedenen Zügen. Da steht in erster Linie die politische Kultur der Deutschen. Der Deutsche ist aus alter Gewohnheit Monarchist und Aristokrat. Diese Eigentümlichkeit kommt in der thatsächlichen Entwickelung des reichsländischen Verfassungslebens in sehr bezeichnender Weise zum Ausdruck. Bei der Annexion Elsass-Lothringens wollte man das Land nicht zu einem Bundesstaat machen, sondern erklärte es als eine Reichsprovinz, in der naturgemäss das Reich, d. h. die sämtlichen Bundesstaaten, Träger der Staatsgewalt sein mussten. Die Ausübung der Staatsgewalt im Namen des Reiches wurde dauernd auf den Kaiser übertragen. Damit wurde nun der Kaiser zwar nicht im strengen Sinn des Staatsrechts Monarch von Elsass-Lothringen, aber die thatsächliche Entwickelung hat es soweit gebracht, dass er heute völlig die Stellung eines nicht im Lande anwesenden Landesherrn einnimmt. Da seine sonstigen Regentenpflichten ihm keinen dauernden Aufenthalt im Lande gestatten, so residiert an seiner Stelle ein mit landesherrlichen Befugnissen betrauter Statthalter aus dem höchsten deutschen Adel in Strassburg. Da dieser seiner ganzen persönlichen Stellung nach mehr Fürst als Unterthan ist, und dazu ihm persönlich übertragene landesherrliche Befugnisse ausübt, so hat er zwar keineswegs rechtlich, aber doch politisch und sozial eine monarchenähnliche Stellung. Elsass-Lothringen, das eigentlich strengem Recht nach keinen persönlichen Landesherrn haben sollte, hat thatsächlich deren zwei, einen abwesenden
- Bildunterschrift:
- A. KOERTTGÉ: Haus "Pfister", Krämergasse 11 in Kolmar.
