Denkmalverzeichnis Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)/A 21

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Grenzstein Nr. 1
Grenzstein Nr. 101

Grenze der ehemaligen Grafschaft Steinfurt Grenzsteine Nr. 1 und 101

im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Denkmal Nr.A 21


Datierung
1716, 1804

Lage

Kein Straßenname zuzuordnen

Gemarkung- Flur - Flurstück
Neuenkirchen - 21 - 85, 86


Beschreibung

Bei den historischen Grenzsteinen handelt es sich überwiegend um Steine aus Gravenhorster Sandstein. Sie sind von Hand behauen und haben Abmessungen von etwa 0,28 m x 0,28 m mit einem Rundsegmentkopf. Gesamtlänge ca. 1,80 m aus dem Boden ragend mit ca. 0,80 m. Auf der einen Seite tragen diese Steine das "S" für Steinfurt, auf der anderen Seite das "M" für Münster. Einige Steine, sog. Rundsteine, haben einen Durchmesser von ca. 0,30 m und ragen ca. 1,40 m aus dem Boden. Sie tragen auf der einen Seite das Allianzwappen des Steinfurter Grafenhauses und auf der gegenüberliegenden Seite das Allianzwappen des Fürstbischofs von Münster mit der eingeritzten Stein-Nummer. Ein weiterer Rundstein mit einem Durchmesser von 0,30 m und ca. 1,60 m aus dem Boden ragend trägt nur das "S" und das "M". Daneben gibt es noch 2 weitere Steine, sie sind mit ca. 0,40 m x 0,25 m rechteckig, ragen ca. 1,20 m aus dem Erdreich und haben einen flach abgerundeten Kopf. Auf den Breitseiten sind die jeweiligen Wappen dargestellt.
Dazu steht neben dem Grenzstein Nr.1, der als Dreiortstein heute die Gemein-den Emsdetten, Neuenkirchen und Steinfurt begrenzt, der Grenzstein Nr.8 zwischen Mesum und Emsdetten noch ein Findling älteren Datums, der auf den Gerichtsplatz verweist.
Der Radweg "Geschichte(n) (er)fahren" führt über 60 Stationen rund um Neuenkirchen. An Station 35 kommt man an diesen Steinen vorbei .




Info non-talk.svg Die oben angeführten Texte wurden aus den zur Verfügung gestellten Daten der Gemeindeverwaltung Neuenkirchen übernommen.

Die nachfolgend kursiv gesetzten Beiträge erweitern die Informationen zu dem beschriebenen Denkmal.